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Seit dem 01. Juli 2008 ist der neue Bürgerservice in der Uferstraße 10 (Schützenhaus) als zentrale Anlaufstelle in der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Besucher der Stadt Werder (Havel) geöffnet.
Ob Beantragung von Pässen, Ausweisen, Ausstellen von Führungszeugnissen und Lebensbescheinigungen oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister die Aufgabenpalette des Bürgerservices reicht von den Grundleistungen des Meldeamtes bis hin zu verschiedenen publikumsintensiven Aufgaben aus der Verwaltung. Der Bürgerservice spart Zeit und Mühe, denn hier kann man zu erweiterten Öffnungszeiten vieles schnell erledigen, was früher den Besuch verschiedener Fachbereiche nötig machte.
Leiterin des Bürgerservice: Silke Püchler
Bürgerservice (Schützenhaus)
der Stadt Werder (Havel)
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Tel.: 03327 - 783 0
Fax: 03327 - 783 159
E-Mail: buergerservice@werder-havel.de
| Öffnungszeiten |
| Montag |
08.00 16.00 Uhr |
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| Dienstag |
08.00 18.00 Uhr |
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| Mittwoch |
geschlossen |
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| Donnerstag |
08.00 18.00 Uhr |
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| Freitag |
07.00 12.00 Uhr |
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| 1. Samstag des Monats |
09.00 12.00 Uhr |
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Zu erreichen ist der Bürgerservice mit dem Citybus Nr. A Haltestelle „Am Markt“. |
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buergerservice@
werder-havel.de

Der neue
Personalausweis
ab dem 01.11.2010
erhältlich!
Informationen
finden Sie HIER!

Informationen zur
elektronischen Lohnsteuerkarte
ab 01.01.2011
finden Sie HIER!

Beratungsangebote
Freiwilligenarbeit
Bürgerengagement
unter
www.freiwilligen-
arbeit-pm.de
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1. Was können Sie beantragen:
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Melde-, Haushalts-, Aufenthalts- und Wählbarkeitsbescheinigungen |
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Auskunft aus dem Melderegister |
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
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Erteilung eines Führungszeugnisses |
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Widerspruch gegen die Übermittlung personenbezogener Daten |
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Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass |
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vorläufiger Personalausweis und Reisepass |
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Aufnahme ins Wählerverzeichnis |
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Wahlscheine und Briefwahlunterlagen |
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Erteilung einer Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes |
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Erteilung einer Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers |
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Erteilung einer Genehmigung zur Benutzung von Tonträgern |
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2. Was können Sie erledigen:
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An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes |
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An-, Ab- und Ummeldung von Hunden |
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Kauf von Ersatzhundesteuermarken |
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Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden) |
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Einsichtnahme in Unterlagen der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen |
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3. Was können Sie zusätzlich erhalten:
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gelbe Säcke |
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Broschüren, Flyer, Veranstaltungskalender, Info-Material |
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4. Welche Unterlagen müssen Sie beibringen:
Für eine Anmeldung benötigen Sie:
Personaldokumente (Ausweis, Reisepass, Kinderreisepass), Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder
Die Anmeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.
Eine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr notwendig.
Beantragung von Personaldokumenten
Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie:
Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist
oder Ihren Kinderausweis
oder Ihren Personalausweis
Ihre Geburtsurkunde und ein aktuelles Lichtbild (biometrietaugliche Frontalansicht)
Bei der Beantragung sind Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme von Fingerabdrücken erforderlich. Das bedeutet, dass Sie sich nicht vertreten lassen können. Kinder unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten (Zustimmungserklärung) bzw. bei Alleinsorgeberechtigten die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vom Jugendamt.
Ihren neuen Reisepass können Sie nach einer schriftlichen Benachrichtigung abholen bzw. mit einer Vollmacht abholen lassen.
Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:
Ihren alten Personalausweis, auch wenn dieser ungültig ist und Ihre Geburtsurkunde (bei Verlust: Reisepass oder Führerschein, Geburtsurkunde)
bei Erstausstellung: den Kinderreisepass (-ausweis), die Geburtsurkunde
ein aktuelles Lichtbild (biometrietaugliche Frontalansicht)
Bei der Beantragung benötigen wir Ihre eigenhändige Unterschrift und, wenn Sie es wünschen, Ihre Fingerabdrücke. Deshalb ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Ihren neuen Ausweis können Sie nach einer schriftlichen Benachrichtigung abholen bzw. mit der Abholungserklärung (im Bürgerservice oder auf der Homepage der Stadt Werder (Havel) zu erhalten) abholen lassen.
Bei der Abholung der neuen Personaldokumente sind die jeweiligen alten Dokumente mitzubringen.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:
Eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (diese stellt Ihnen das zuständige Standesamt des Geburtsortes aus)
ein aktuelles Lichtbild (biometrietaugliche Frontalansicht)
einen alten Kinderausweis/ Kinderreisepass, wenn vorhanden.
Zur Prüfung der Identität ist das Kind mitzubringen!
Den Antrag für die Ausstellung des Kinderreisepasses müssen die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist vom anderen eine schriftliche Zustimmungserklärung und deren Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss eine entsprechende Bescheinigung vom Jugendamt mitgebracht werden. Bei Vorlage aller benötigten Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Im Jahr 2012 wurden im Bürgerservice Werder (Havel) über 3.500 Personalausweise ausgestellt. Bitte kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente, um rechtzeitig vor Ablauf einen Ausweis zu beantragen.
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5. Auskunft und Information:
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Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von anderen Behörden und Ämtern |
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Satzungen, Amtsblätter, Gebührenordnungen, Vermieterlisten |
| - |
Partnerstädte der Stadt Werder (Havel) |
| - |
Fundsachen |
| - |
Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg für S-Bahn, Bahn und Bus |
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6. Anträge für andere Behörden:
zum Beispiel:
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Ausgabe von Anträgen für Eltern- und Wohngeld |
| - |
Ausgabe von Anträgen für Wohnberechtigungsscheine |
| - |
Ausgabe von Anträgen zur GEZ-An-, Um-, Abmeldung/-Befreiung |
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7. Download Formulare:
| Allgemeine Formulare |
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| 1. |
Anfrage wegen einer Fundsache |

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| 2. |
Abgabe einer Fundsache |

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| 3. |
Anmeldeformular für die Bibliotheksnutzung |

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| 4. |
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen*
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| 5. |
Wohnberechtigungsschein (WBS)*
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| 6. |
Hinweise zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)
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die mit einem * gekennzeichnete Formulare erhalten Sie nur direkt im Bürgerservice
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| Pass- und Meldewesen |
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| 0. |
Mustertafel für Passfotos |

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| 1. |
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (NEU!) |

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| 2. |
Vollmacht zur Abholung des Reisepasses |

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| 3. |
Zustimmungserklärung für Dokumentenausstellung bei Minderjährigen |

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| 4. |
Erklärung bei Abholung des Personalausweises |

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| 5. |
Widerspruch gegen die Übermittlung personenbezogener Daten (NEU!) |

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| 6. |
Anzeige über den Verlust eines Personalausweises |

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| 7. |
Anzeige über den Verlust eines Reisepasses |

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| Steueramt / Finanzen |
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| 1. |
Einzugsermächtigung von Forderungen durch Lastschriften für die Stadtkasse |

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| 2. |
Hundesteuer-Anmeldung / -Abmeldung / -Ummeldung |

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| 3. |
Anmeldung zur Abführung der Vergnügungssteuer |

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| Liegenschaften / Bauverwaltung |
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| 1. |
Muster-Pachtvertrag |

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| 2. |
Antrag auf Vergabe einer neuen Haus- bzw. Grundstücksnummer |

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| Sicherheit und Ordnung |
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| 1. |
Anzeige gemäß § 6 Hundehalterverordnung |

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| 2. |
Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses (Nachweis, das es sich nicht um einen nach § 10 Abs. 1 HundehV erlaubnispflichtigen Hund handelt)
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| 3. |
Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis auf der Grundlage des § 10 HundehV |

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| 4. |
Anzeige und Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
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| 5. |
Antrag auf Genehmigung zum Abbrand pyrotechnischer Gegenstände gemäß § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)
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| 6. |
Auszug aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
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| Straßenverkehrsangelegenheiten |
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| 1. |
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen |

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| 2. |
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen
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| 3. |
Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (Freistellungserklärung des Veranstalters) |

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| 4. |
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund
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| 5. |
Antrag für einen Bewohnerparkausweis |

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| 6. |
Antrag auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
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| 7. |
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes
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| 8. |
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Betriebnahme von Lautsprechern und Anbieten von Waren und Leistungen
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| Gewerbeamt |
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| 1. |
Gewerbeanmeldung |

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| 2. |
Gewerbeummeldung |

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| 3. |
Gewerbeabmeldung |

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Die folgenden Formulare liegen als PDF-Dokument vor.
Durch Klicken auf das entsprechende Symbol können diese vorab heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden, damit Ihre persönliche Vorsprache im Bürgerservice nicht unnötig viel Zeit in Anspruch nimmt.
Ihr Computer kennt das PDF-Format nicht ?
Um die PDF-Formulare anschauen und ausdrucken zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe. Dieses kostenlose Programm können Sie HIER herunterladen.
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8. Gebührenübersicht des Bürgerservice:
| Pass- und Ausweisdokumente: |
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Kinderreisepass |
13,00 EUR |
Kinderreisepass - Änderung |
6,00 EUR |
Reisepass bis 24 Jahre (32 Seiten) |
37,50 EUR |
> Expressausstellung |
69,50 EUR |
Reisepass bis 24 Jahre (48 Seiten) |
59,50 EUR |
> Expressausstellung |
91,50 EUR |
Reisepass ab 24 Jahren (32 Seiten) |
59,00 EUR |
> Expressausstellung |
91,00 EUR |
Reisepass ab 24 Jahren (48 Seiten) |
81,00 EUR |
> Expressausstellung |
113,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass |
26,00 EUR |
Bundespersonalausweis |
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> Antragsteller unter 24 Jahre |
22,80 EUR |
> Antragsteller über 24 Jahre |
28,80 EUR |
> vorläufiger Personalausweis |
10,00 EUR |
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> Erstmaliges Einschalten bzw. Ausschalten
der Online-Ausweisfunktion |
0,00 EUR |
> Nachträgliches Einschalten
der Online-Ausweisfunktion |
6,00 EUR |
> Ändern der PIN im Bürgerservice |
6,00 EUR |
> Sperren der Online-Ausweisfunktion
im Verlustfall |
0,00 EUR |
> Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 EUR |
> Ändern der Anschrift
auf dem Chip bei Umzug |
0,00 EUR |
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| Führungszeugnis |
13,00 EUR |
| Erweitertes Führungszeugnis |
13,00 EUR |
| Meldebescheinigung |
5,00 EUR |
| Aufenthaltsbescheinigung |
5,00 EUR |
| Haushaltsbescheinigung |
5,00 EUR |
| Einfache Melderegisterauskunft |
8,00 EUR |
| Erweiterte Melderegisterauskunft |
12,00 EUR |
| Amtliche Beglaubigung |
4,00 EUR |
| Beglaubigung der Unterschrift |
3,00 EUR |
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| Wohnberechtigungsschein |
15,00 EUR |
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| Hundesteuer-Ersatzmarke |
2,50 EUR |
|
|
| Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
13,00 EUR |
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| Gewerbeanmeldung* |
|
> für Einzelunternehmen |
26,00 EUR |
> für juristische Person (mit 1. gesetzl. Vertr.) |
31,00 EUR |
> zusätzlich für jeden weiteren gesetzl. Vertr. |
je 13,00 EUR |
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| Gewerbeummeldung* |
20,00 EUR |
|
zusätzlich für den Ausschank von Alkohol für jede natürliche bzw. für jeden gesetzlichen Vertreter |
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je 8,00 EUR |
| Gewerbeabmeldung* |
gebührenfrei |
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| Beantragung Lagerfeuer* |
15,00 EUR |
Beantragung Feuerwerk
(zwischen 02.01. und 28.12.)* |
30,00 EUR |
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| Bewohnerparkausweis* |
30,00 EUR |
| Befreiung von der Gurtanlegepflicht, von der Helmpflicht und vom Kindersitz* |
15,00 EUR |
Straßenhandel auf einem bestimmten Platz
(bis zu 1 Monat)* |
30,00 EUR |
| Infostände im kleinen Umfang (1 Stand, 1 Tag)* |
20,00 EUR |
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Kleinere Arbeitsstellen auf Straßen
(1 Arbeitsstelle, bis zu 1 Woche* |
50,00 EUR |
| Arbeitsstelle auf Geh- und Radwegen*: |
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| > bis zu 1 Woche |
25,00 EUR |
| > bis zu 1 Monat |
35,00 EUR |
| Einrichten von vorübergehenden Halteverbotsstrecken* |
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| > bis zu 1 Tag |
15,00 EUR |
| > bis zu 1 Woche |
20,00 EUR |
| > bis zu 1 Monat |
30,00 EUR |
Die Angaben in obenstehender Liste sind ohne Gewähr. Sollten kurzfristige Änderungen eintreten und diese noch nicht in dieser Liste aktualisiert worden sein, so bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Die Liste befindet sich aktuell auf dem Stand vom 08.12.2008.
* Die Gebühren zu diesen Leistungen werden per Gebührenbescheid von den Fachämtern erhoben.
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