Antworten auf wichtige Fragen zum Ausbau der Eisenbahnstraße
Dauer der Bauarbeiten, Busumleitung und Hinweise für Anwohner: Antworten auf wichtige Fragen zum Ausbau der Eisenbahnstraße ab 10. August.
Ab 10. August 2026 wird die Eisenbahnstraße (L90) in Werder (Havel) im noch fehlenden Abschnitt grundhaft saniert. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt und dauern voraussichtlich bis Ende April 2028. Antworten auf wichtige Fragen sind hier zusammengefasst.
1. Was wird genau gemacht?
Die Eisenbahnstraße wird zwischen Unter den Linden und An der Föhse auf einer Länge von rund 780 Metern erneuert. Die Straße weist aktuell starke Schäden auf. Darunterliegende Leitungen sind sanierungsbedürftig. Auf einem Teil der Straße wird die Fahrbahn erneuert. Zwischen Bernhard-Kellermann-Straße und An der Föhse wird die Straße vollständig neu aufgebaut und alle Leitungen von Medienträgern erneuert.
2. Warum dauert die Baumaßnahme bis April 2028?
Trinkwasser, Abwasser, Strom, Energie, Internet: Im Erdreich der Eisenbahnstraße liegen wichtige Versorgungsleitungen. Diese werden umstrukturiert und erneuert. An diesen Maßnahmen sind die jeweilig zuständigen Medienträger beteiligt. Die Bauarbeiten finden im laufenden Betrieb statt, heißt: Die Versorgung soll möglichst unterbrechungsfrei gewährleistet bleiben. Zur Überbrückung werden Provisorien eingerichtet und nach Abschluss wieder abgebaut. Dies erfordert neben Koordination vor allem auch Zeit.
3. Was verbessert sich für Fußgänger?
In Höhe des Kastanienweges wird ein Fußgängerüberweg neu hergestellt. Die in diesem Bereich vorhandenen Haltestellen für die Busse werden zurückgebaut und unter Berücksichtigung erforderlicher Sichtweiten hinsichtlich des Fußgängerüberwegs an neuer Position am Fahrbahnrand barrierefrei hergestellt. Eine weitere Querungsstelle wird in Höhe des Neuen Rathauses entstehen.
4. Und für Radfahrer?
Zur Führung des Radverkehrs sind beidseitige Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Meter vorgesehen. Die Verkehrssicherheit für Radfahrer wird sich damit deutlich verbessern.
5. Wie fahren die Busse während der Bauzeit vom und zum Bahnhof?
Während der ersten Baumaßnahme am Kreuzungsbereich Unter den Linden/Brandenburger Straße bis Kemnitzer Straße bis 21. August 2026 werden Ersatzhaltestellen für den Bereich Werder (Havel), Post eingerichtet. Von dort aus laufen Fahrgäste bis zum Plantagenplatz und steigen in den Bus zum Bahnhof bzw. andersrum. Ab 21. August 2026, 20 Uhr – entfallen die Ersatzhaltestellen. Weitere Informationen zu Veränderungen bei den Linien und Haltstellen finden Sie hier.
Während der anderen Bauabschnitte wird der Busverkehr über Kemnitzer Straße/Kemnitzer Chaussee umgeleitet. Die Haltestellen Bismarckhöhe, Marienweg und Friedrichshöhe werden ab diesem Zeitpunkt bis auf Weiteres nicht mehr bedient.
6. Bestehen nach dem Ausbau noch Parkflächen im Seitenbereich der Straße?
Für den ruhenden Verkehr im Seitenbereich sind vor der Bernhard-Kellermann-Straße gegenüber der Sparkasse drei Parkstände geplant. Am Kastanienweg werden Parkmöglichkeiten geschaffen. Im näheren Bereich der Ausbaustrecke wird das Parken weiterhin möglich sein, beispielsweise vor dem Rathaus oder auf dem Hartplatz.
7. Ich bin Anwohner der Eisenbahnstraße im Ausbau-Bereich. Wie ist die Grundstückszufahrt geregelt?
Die Grundstückszufahrt wird soweit möglich gewährleistet. Die bauausführende Firma STRABAG AG stellt einen Polier, der Ansprechpartner für die Anwohner und anliegenden Gewerbetreibenden vor Ort ist und über Einschränkungen informiert. Die Kontaktdaten werden in einem Anwohnerschreiben mitgeteilt.
8. Wie wird die Müllentsorgung für die Anwohner während der Bauzeit sichergestellt?
Die bauausführende Firma stimmt sich dazu mit den Entsorgern ab. Die Anlieger stellen ihre Tonnen zum Termin raus, sodass die Baufirma diese einsammeln und zum Sammelplatz bringen kann. Die Abholungstage im Abfallkalender bleiben bestehen. Sollte es zu Änderungen kommen, werden die betroffenen Personen informiert.
9. Inwiefern und in welcher Höhe werden die anliegenden Grundstücksbesitzer finanziell am Ausbau beteiligt?
Kostenpflichtig ist für Grundstücksbesitzer in dem Fall nur die Herstellung der Grundstückszufahrten. Die Kosten werden einzeln ermittelt, dem Gemeindeteil zugeordnet und nach Abschluss der Arbeiten von der Stadt gegenüber den anliegenden Grundstückseigentümern satzungsgemäß umgelegt.
