Digitaler Bauantrag jetzt Pflicht
Wer ein Bauvorhaben plant, muss den Bauantrag jetzt digital einreichen. Im Landkreis ist das schon seit Längerem möglich.
Zum 30. Juni 2026 ist das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in Kraft getreten. Eine der neuen Regelungen: Der Bauantrag ist jetzt in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Einreichung erfolgt über das Virtuelle Bauamt Brandenburg unter vba.brandenburg.de. Nur wenn eine Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang noch nicht ermöglicht hat, ist bis zum 30. September 2026 noch ein schriftlicher Bauantrag möglich.
In Potsdam-Mittelmark gilt diese Übergangsregelung jedoch nicht: Der Landkreis ist bereits seit dem 1. Oktober 2025 an die landesweite Antragsplattform angeschlossen.
Papieranträge im Landkreis nicht mehr möglich
Für Bauherren und Planer bedeutet das vor allem: keine dicken Aktenordner, keine Postwege und keine persönliche Abgabe von Unterlagen mehr. Bauanträge können direkt über das Portal eingereicht werden. Das gilt auch für die dazugehörigen Unterlagen wie Bauzeichnungen, Lagepläne oder Berechnungen.
Das erleichtert die Kommunikation, beschleunigt die Weiterleitung innerhalb der Verwaltung und hilft dabei, fehlende oder unvollständige Unterlagen früher zu erkennen.
Anträge in Papierform, auf Datenträgern oder per E-Mail können in Potsdam-Mittelmark künftig nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Antragsteller mit einem Hinweis auf die digitale Antragstellung über das Virtuelle Bauamt zurückgesandt.
Die Plattform führt Schritt für Schritt durch die Antragstellung. Antragsteller wählen dort den Landkreis Potsdam-Mittelmark als zuständige Bauaufsichtsbehörde aus und laden die erforderlichen Unterlagen sicher hoch.
Weitere Informationen und den Zugang zum Virtuellen Bauamt gibt es unter vba.brandenburg.de.
Quellen: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Land Brandenburg
Weitere Informationen
Mehr Informationen zur neuen Brandenburgischen Bauordnung gibt es hier:
