Rechnungsprüfungsamt

Beschreibung

Das Rechnungsprüfungsamt nimmt neben seinen klassischen Aufgaben vermehrt bera­tende Tätigkeiten in Form von gutachterlichen Stellungnahmen und der persönlichen Begleitung für die Verwaltung wahr.

Die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes sind in ihrer sachlichen Tätigkeit un­mit­tel­­bar der Stadtverordnetenversammlung unterstellt und insofern im Rahmen der sach­li­chen Prüfungstätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Die Rechnungsprüfer werden durch die Stadtverordnetenversammlung bestellt und ggf. auch abberufen. Dadurch soll die Unabhängigkeit und Neutralität des Rechnungs­prü­fungs­­amtes bei dessen Aufgabenerledigung sichergestellt werden.

Unsere Grundprinzipien

 Wir verstehen uns als neutraler Berater der kommunalen Führungs­ebene mit dem Ziel, diese bestmöglich zu unterstützen.

  • Wir prüfen unabhängig und weisungsfrei und halten uns dabei aus­schließlich an Fakten.
  • Wenn wir Regelungs- oder Bearbeitungsdefizite feststellen, möchten wir deren Ursachen kennen und zur Ver­bes­serung beitragen. Wir wissen aus eigener Er­fahrung, dass Fehler nicht völlig vermeidbar sind.
  • Unsere Leistungen zielen darauf ab, Mehrwerte zu schaffen und Ver­än­derungsprozesse einzuleiten und zu begleiten.
  • Prüfungsergebnisse legen wir transparent und nachvollziehbar dar.
  • Auch außerhalb von Prüfungen bieten wir den Fachbereichen unsere begleitende und beratende Unterstützung in dem Umfang an, der die Erfüllung unserer Prüfungsaufgaben nicht beeinträchtigt.
  • Wir legen großen Wert auf einen respekt-, vertrauensvollen und auf­richtigen Umgang. Eine offene Kommunikation ist uns wichtig.
  • Wir stellen uns stets motiviert den Herausforderungen unserer Tätig­keit und ent­wickeln uns fachlich ständig weiter.
  • Anregungen und konstruktive Kritik nehmen wir gerne entgegen.
  • Wir werden unser Leitbild regelmäßig prüfen und weiterentwickeln.

Rechtliche Grundlage

Die Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus den §§ 101 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 101 ff sowie aus der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Werder (Havel).