Corona-Notbremse tritt in Kraft

Die Corona-Inzidenz in Potsdam-Mittelmark liegt seit drei Tagen über 100. Am Samstag, 27. März, werden damit massive Einschränkungen wirksam

 Foto: Norbert Kiel / stock.adobe.com
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Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist am 25.03.2021 die 7-Tage Inzidenz mit 110,8 festgestellt worden, somit an drei aufeinander folgenden Tagen. Das teilte das Landratsamt heute mit. Aufgrund der 7. Eindämmungsverordnung (EindV) des Landes Brandenburg gelte im Landkreis folgende Regelung ab Samstag, dem 27. März 2021 für mindestens 14 Tage:

Es sind direkt die folgenden Schutzmaßnahmen für die Dauer von mindestens 14 Tagen angeordnet:

1.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und
mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
2.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den
Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
3.
Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen
des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
4.
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, soweit sie nicht als Ausnahme*
gelten.
5.
Der Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit
den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.
6.
Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und
öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

*Ausgenommen sind von der Schließung des Einzelhandels:

  • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
  • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Tabakwarenhandel,
  • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  • Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
  • Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  • Optiker und Hörgeräteakustiker,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Tankstellen,
  • Abhol- und Lieferdienste.

Nicht inbegriffen in die Schutzmaßnahmen sind körpernahe Dienstleistungen.

Unterschreitet der Landkreis den 7-Tage-Inzidenzwert 100 zwischen dem 10. und 12. Tag nach der Bekanntgabe, kann die Beschränkung aufgehoben werden. Dies gibt der Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend öffentlich unter www.potsdam-mittelmark.de bekannt.

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

Werder (Havel), 26.03.2021