Kabinett berät über Eckpunkte für neue Corona-Verordnung

Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung sollen am Donnerstag beschlossen werden

Foto peterschreiber.media / stock.adobe.com
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Das Brandenburger Kabinett hat heute Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung erörtert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sollen die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ausgeweitet werden. Entscheidend ist der Schutz der vulnerablen Gruppen. In den Alten- und Pflegeheimen sind bereits tägliche Testungen angeordnet.

Brandenburg unterstützt die Ausweitung der Testungen auch auf Geimpfte oder Genesene. Um den Präsenzunterricht zu sichern, sollen sich Schüler häufiger pro Woche testen. An Grundschulen wird zudem die Maskenpflicht wiedereingeführt.

Die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) soll in vielen Bereichen wie Gastronomie, Beherbergung, Kultur, Diskotheken, Clubs und Festivals eingeführt werden. Über den Zeitpunkt der Einführung der 2G-Regel wird am Donnerstag entschieden.

Im Öffentlichen Personennahverkehr sollen FFP2-Masken getragen werden. Die neue Corona-Verordnung soll an diesem Donnerstag (11. November) in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden und ab Montag, den 15. November, für drei Wochen gelten.

Eckpunkte für die neue Corona-Verordnung

Anordnung von 2G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) in folgenden Bereichen (Zeitpunkt der Einführung wird Donnerstag entschieden):

  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
  • Kultur (insb. Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos)
  • Schwimmbäder
  • Diskotheken, Clubs, Festivals.

Dies gilt auch für die jeweiligen Beschäftigten.

Beibehaltung bzw. Anordnung von 3G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) in folgenden Bereichen:

  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Sport und Fitnesseinrichtungen
  • Innen-Spielplätze

Maskenpflicht in Schulen auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (aktuell müssen nur alle Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 eine medizinische Maske im Unterricht tragen)

Erhöhung der Testfrequenz in Schulen: verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest (aktuell müssen sich Schüler an zwei Tagen pro Woche testen; als Nachweis ist weiterhin auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig)

Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr

Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben (Wichtig: 3G-Regel am Arbeitsplatz soll aber erst in der Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, wenn das nach geltendem Bundesrecht erlassen werden kann)

Personenobergrenze für den Besuch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: höchstens zwei Personen täglich - gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen (aktuell gibt es keine Personenobergrenze für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen)

Testungen auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift (Testfrequenz: zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest genügt) sowie für immunisierte Besucher (Testfrequenz: vor jedem Besuch, Antigen-Schnelltest genügt)

 

Aktuelle Corona-Lage

Die Brandenburger Sieben-Tage-Inzidenz hat sich innerhalb von nur einer Woche auf heute 245 annähernd verdoppelt. Damit hat Brandenburg im Vergleich der Bundesländer mittlerweile die fünfthöchste Inzidenz - Tendenz weiter steigend. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen lag in der vergangenen Woche im Landesdurchschnitt bei 736 pro 100.000. Mussten vor einer Woche in Brandenburg 194 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden (davon 40 in intensivmedizinischer Behandlung), sind es heute 309 (davon 53 in intensivmedizinischer Behandlung).

Beurteilungsmaßstab für die angeordneten Schutzmaßnahmen in der Brandenburger Corona-Verordnung sind insbesondere folgende Indikatoren:

    1. Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnern

      Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,00 (Anzahl der Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Damit ist dieser Wert noch im grünen Bereich (kleiner 7). Bundesweit liegt der Wert bei 4,31. Betrachtet man bundesweit die Altersgruppe 60+, die rund zwei Drittel der ITS-COVID-Patienten ausmachen, liegt der Wert bereits bei 9,15 (Stand: 04.11.2021). Dies entspräche der Warnstufe Gelb im Land Brandenburg. In Brandenburg betrug die Inzidenz hospitalisiert 60+ in der 43. Kalenderwoche 9,62 und in der 44. Kalenderwoche 5,17, allerdings sind das vorläufige Werte, die sich noch erhöhen werden, da die Hospitalisierungen erst mit gewissen Zeitverzug stattfinden und die Inzidenz nach Meldedatum berechnet wird.

    2. Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

      Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 245,0 und damit im roten Bereich (Alarmwert: über 200).

    3. Anzahl der verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und deren Auslastung

      Intensivmedizinische Behandlungskapazitäten: Aktuell werden 309 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 53 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 45 beatmet werden. Landesweit sind damit 5,1 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. Dieser Wert liegt noch im grünen Bereich (bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten).

      Rund 60 Prozent der theoretisch maximal verfügbaren Zahl der Betten sind mit ITS-Patienten belegt. Bislang wird die theoretisch maximal verfügbare Zahl der Beatmungsbetten als Bezugsgröße herangezogen (1.032 Betten). Die Betreuung der Betten durch vorhandenes medizinisches Personal ist jedoch nicht in jedem Fall sichergestellt. Aufgrund der steigenden Personalengpässe in den Brandenburger Kliniken verringert sich folglich die Zahl der davon tatsächlich betreibbaren Betten. Laut den täglichen Meldungen der Brandenburger Krankenhäuser in IVENA eHealth beträgt die Zahl der aktuell betreibbaren Intensivbetten 729 von theoretisch verfügbaren 1.032 (Stand: 08.11.2021). Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-Patienten an der Zahl der betreibbaren ITS-Betten liegt mit 8,5 Prozent damit näher am Schwellenwert von 10 Prozent, bei dem die Ampel auf Gelb umspringt. Die Berücksichtigung der kurzfristig betreibbaren Betten ist deshalb aktuell aussagefähiger, weil im Unterschied zum Vorjahr nach Aussagen der Krankenhäuser deutlich weniger Personal zur Verfügung steht.

    4. Anzahl der gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpften Personen (Impfquote)

      In Brandenburg sind mindestens 61,0 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.

Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

Werder (Havel), 9.11.2021