Kein automatisches Freitesten mehr
Neue Allgemeinverfügung des Landkreises, u.a. mit geänderten Regelungen für Kitas und Schulen, wird heute wirksam

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat am Sonntag, den 14. November, eine neue Allgemeinverfügung über die Quarantäne und Beobachtung von Personen veröffentlicht, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontakt zu Infizierten hatten. Sie wird heute wirksam.
Wesentliche Veränderungen gegenüber der vorherigen Allgemeinverfügung zum selben Thema sind:
- Die Allgemeinverfügung des Landkreises enthält keine automatische Freitestung mehr für Schüler und Kitakinder. Das Gesundheitsamt wird vielmehr Einzelfallentscheidungen auf Grundlage u.a. der geltenden Eindämmungsverordnung, § 24 Abs. 8, treffen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
- Es wurde klarer herausgearbeitet, dass enge Kontaktpersonen in zwei Gruppen eingeteilt werden müssen: die geimpften und genesenen Kontaktpersonen und die nicht geimpften Kontaktpersonen. Nur für letztere gelten die Quarantäneanordnungen. Die geimpften oder genesenen Personen unterliegen, wie sich aus der Eindämmungsverordnung ergibt, nicht den Beschränkungen für ungeimpfte Personen.
Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark
Werder (Havel), 15.11.2021