Weihnachtsferien beginnen früher

Ferienbeginn ist der 20. Dezember. Zudem wird die Präsenzpflicht an Schulen für mehrere Jahrgänge ab dem 29. November aufgehoben

Foto peterschreiber.media / stock.adobe.com
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Ab Montag, den 29. November 2021, wird die Präsenzpflicht an Schulen in Brandenburg aufgehoben. Zudem ist nach einer Rücksprache mit den Fachverbänden ein vorgezogener Beginn der Weihnachtsferien beschlossen. Das teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg in einer Presseinformation mit.

Die Ferien in Brandenburg sollen demnach nicht am Donnerstag, den 23. Dezember, sondern schon am Montag, den 20. Dezember, beginnen. „Damit haben Lehrkräfte, Eltern und Schüler volle 14 Tage Erholung und die Kontakte vor Weihnachten können mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf reduziert werden“, heißt es in der Mitteilung.

Die Präsenzpflicht werde zudem ab dem kommenden Montag, 29. November 2021, für einige Jahrgangsstufen aufgehoben. In einem Schreiben des Ministeriums an die Eltern, das heute verbreitet wurde, heißt es dazu:

  • Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen können aufgrund einer Erklärung von Ihnen dem Präsenzunterricht fernbleiben.
  • Zur Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin verpflichtet bleiben die Schüler/innen aller Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie von ganz besonderer Bedeutung sind, weil Übergänge und Abschlüsse betroffen sind. Das sind die Jahrgangsstufen 6 (Übergang 7), 9 (erster Abschluss und Übertrittsvoraussetzung in Jgst.10) und 10 (Prüfung am Ende Jgst.10), die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe (11, 12 und 13) sowie alle Schüler/innen der Oberstufenzentren.;,  Das Fehlen muss schriftlich angekündigt werden, die Kinder und Jugendlichen gelten als entschuldigt.

Die Schulen sollen die Kinder am Anfang der Woche mit Lemaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht bestehe nicht.

Es sei angedacht, die Präsenzpflicht wieder einzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um die Testungen auf 5 Tests pro Woche zu erhöhen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Presseinfo und Elternschreiben)

Werder (Havel), 25.11.2021