Ab 23. Januar nächtliche Ausgangsbeschränkung
Bekanntgabe des Landkreises: Aufenthalt im öffentlichen Raum für Ungeimpfte nur in Ausnahmefällen erlaubt

Ab Sonntag, den 23. Januar, gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine nächtliche Ausgangsbeschränkung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist zwischen 22 und 6 Uhr nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel den Arbeitsweg oder den Arztbesuch, erlaubt. Die Ausgangsbeschränkung gilt nicht für Geimpfte und Genesene sowie für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung ausgesprochen wurde.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat heute darüber in Form einer Öffentlichen Bekanntgabe informiert, in der alle Details und gesetzlichen Grundlagen zu finden sind. Hintergrund ist die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Sie sieht Ausgangsbeschränkungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage den Wert 750 überschreitet und der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patienten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht. Beides ist in Potsdam-Mittelmark der Fall.
Am heutigen Samstag beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis 1307. Sie ist damit mehr als doppelt so hoch wie vor einer Woche.
Werder (Havel), 22.01.2022