Brandenburg verkürzt verpflichtende Isolation

Für Corona-Infizierte wird sie auf fünf Tage bei Symptomfreiheit verkürzt, Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen.

©  geargodz / stock.adobe.com
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Entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts verkürzt Brandenburg die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit.

Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.

Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen. Das Gesundheitsministerium hat am 3. Mai ein entsprechendes Weisungsschreiben inklusive einer Vorlage für eine Allgemeinverfügung an die Landkreise und kreisfreien Städte geschickt.

Damit soll ein landeseinheitliches Vorgehen gewährleistet werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen die Regeln nun mittels eigener Allgemeinverfügungen bis zum 6. Mai 2022 in Kraft setzen.

Bisher endet eine Absonderung ohne abschließende Testung zehn Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Nach sieben Tagen können Infizierte einen Antigen-Test durchführen lassen, um sich freizutesten – wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Die Anordnung einer Absonderung ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in Brandenburg durch das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung einer Absonderung erfolgen im individuellen Fall durch das Gesundheitsamt.

Um die Umsetzung zu vereinfachen, kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt auch eine Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben zur Quarantäneanordnung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte sind auf dem Corona-Portal veröffentlicht: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-infektion-was-ist-zu-tun/

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Werder (Havel), 3.05.2022