Basismaßnahmenverordnung wird verlängert

Damit gelten weiter die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im ÖPNV sowie die Testpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com
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Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. Juni 2022. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Aktuelle Zahlen: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 181,8 (vor vier Wochen: 651,1). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt aktuell 1,94 (Corona-Ampel: Grün; Wert vor vier Wochen: 5,93 / Gelb). Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt landesweit aktuell bei 2,7 Prozent (Corona-Ampel: Grün; Wert vor vier Wochen: 6,8 Prozent / Grün). Aktuell werden 167 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt (vor vier Wochen: 471).

Mehr Informationen auf dem Corona-Portal: https://corona.brandenburg.de

Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

Werder (Havel), 25.05.2022