Fast alle Schutzmaßnahmen enden

Ab 1. März gilt nur noch eine Maskenpflicht für Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

© Photocreo Bednarek / stock.adobe.com
© Photocreo Bednarek / stock.adobe.com

Knapp drei Jahre nach den ersten Corona-Fällen läuft die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg zum 1. März 2023 aus. Damit entfallen die letzten landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Auch der Bund setzt dann fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten aus. Allein für Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab dem 1. März müssen Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

 

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfiel bereits zum 6. Mai 2022.

Aktuelle Verordnungen

 Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Werder (Havel), 1.03.2023