Wie werden Altdeponien gesichert und saniert?
Frage des Monats: Die Stadt Werder (Havel) arbeitet fortlaufend daran, Altablagerungen im Stadtgebiet zu sanieren. Was steckt eigentlich dahinter?

Laut Altlastenkataster des Landkreises Potsdam-Mittelmark bestehen in Werder (Havel) derzeit 29 sogenannte Altablagerungen. Wer ist für deren Sanierung zuständig? Und was bedeutet „Sanierung“ in diesem Zusammenhang? Im Folgenden sind Antworten auf einige wichtige Fragen zu dem Thema aufgeführt. |
Was sind Altablagerungen?
Laut Bundes-Bodenschutzgesetz gelten folgende Flächen als „Altlast“: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Wie viele Altablagerungen gibt es in Werder (Havel)?
Im Altlastenkataster des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind derzeit 29 Altablagerungen im Bereich der Stadt Werder (Havel) registriert. Diese sind entsprechend dem Handlungsbedarf verschiedenen Kategorien zugeordnet. Das Altlastenkataster erfasst altlastenverdächtige Flächen, Altlasten, sanierte Altlasten sowie Verdachtsflächen, stoffliche schädliche Bodenveränderungen und sanierte stoffliche schädliche Bodenveränderungen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht, da der Landkreis das Kataster fortlaufend aktualisiert.
Was bedeuten die Kategorien?
Unter Kategorie 1 hat der Landkreis 15 Altablagerungen gelistet. Für sie besteht „Handlungsbedarf“ in Form einer Gefährdungsabschätzung und gegebenenfalls einer anschließenden Sanierung. Unter Kategorie 2 sind 6 Abfall-Flächen gelistet, für die Handlungsbedarf in Form einer regelmäßigen Beräumung und Entsorgung offenliegender Abfälle besteht. In Kategorie 3 sind 2 Altablagerungen aufgeführt. Hier müsste erst bei einer Nutzungsänderung gehandelt werden. Unter Kategorie 4 sind sechs bereits sanierte Altablagerungen aufgeführt, für die laut Bodenschutzbehörde kein Handlungsbedarf besteht.
Um welche Art von Altablagerungen handelt es sich zumeist?
Größtenteils handelt es sich um Flächen, die zwischen 1928 und 1990 als „Müllkippen“ oder sogenannte „Bürgermeisterdeponie“ genutzt wurden. Sie befinden sich oft an Wald-, Feld- oder Siedlungsrändern. Mancherorts wird dort weiterhin illegal Müll abgeladen.
Was passiert jetzt mit den Flächen?
Die Altablagerungen aus der Kategorie 1 haben oberste Priorität. Hierfür führt die Stadt in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde des Landkreises zunächst in einem mehrstufigen Verfahren Untersuchungen und Prüfungen nach „Altlastenmethodik“ durch. Ziel ist es, die fachgerechte Sanierung vorzubereiten. Aktuell erstellt die Bodenschutzbehörde eine Leistungsbeschreibung, auf deren Grundlage eine Historische Recherche als Teil der Gefährdungsabschätzung folgen soll.
Was ist mit Altlasten-Sanierung gemeint?
Ziel ist es, die Ausbreitung von Schadstoffen langfristig zu verhindern oder zu vermindern. Meist werden betroffene Flächen fachgerecht abgedeckt. Teilweise ist dies mit einer behutsamen Umlagerung von Abfällen verbunden. Nur selten gilt eine komplette Beseitigung als sinnvoll. Auf die Sanierung folgt oft ein Monitoring in Form von regelmäßigen Grundwasseruntersuchungen oder Messungen von Deponiegasen.
Warum kann die Stadt nicht einfach eigenständig handeln?
Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises ist die zuständige Ordnungsbehörde. Sie gibt der Stadt gemäß Gesetz vor, welche konkreten Maßnahmen in welchen Fällen zu ergreifen sind. Nicht mit Altlasten zu verwechseln sind kleinere illegale Müllablagerungen, die im gesamten Stadtbild immer wieder auftreten. Hier sammelt der Bauhof ständig Müll ein, teilweise bis zu 10 Kubikmeter wöchentlich.
Warum müssen Altlasten aufwändig begutachtet werden?
Hinsichtlich des Abfallrechts ist es zum Beispiel nötig, die Ablagerung horizontal und vertikal zu begrenzen und die Gefahrensituation einzuschätzen. Der Abfall kann arbeitsschutzrechtlich außerdem nur dann ordnungsgemäß gesichert werden, wenn er durch Beprobung und Analyse deklariert wurde. Die fachliche Begutachtung ist darüber hinaus die Grundlage für die Ermittlung der Sanierungs-/bzw. Sicherungskosten. Letztlich ist auch die Ausschreibung nur dann vergaberechtlich konform möglich, wenn die Zusammensetzung der Altablagerung klar ist.
Wer trägt die Kosten?
Unabhängig vom jeweiligen Eigentümer zahlt die Stadt Werder (Havel) den größten Teil der Kosten für die Begutachtung und Sicherung. Mit dem Jahresabschluss 2020 wurde die bereits vorhandene Rückstellung erhöht.
Werder (Havel), 28.07.2022