Neue Elternbeitragssatzung beschlossen
Sie bedeutet für 831 Beitragszahler eine Entlastung, 147 werden stärker belastet. Die anderen 356 Elternhäuser zahlen keinen Kitabeitrag.

Die Stadtverordneten haben in ihrer jüngsten Sitzung eine neue Elternbeitragssatzung für die Krippen, Kindergärten und Horte der Stadt beschlossen. Sie bedeutet für 831 Beitragszahler eine Entlastung, 147 Beitragszahler werden stärker belastet. Die anderen 356 Elternhäuser müssen keinen Kitabeitrag zahlen. Die Satzung ist zum 1. Februar 2022 in Kraft getreten. Sie ist das Ergebnis einer Evaluation der seit 1. Januar 2019 geltenden Elternbeitragssatzung.
Die neuen Beiträge in den Kitas liegen zwischen 15 und maximal 375 Euro und richten sich nach dem Nettogehalt der Eltern, der Kinderzahl und der Betreuungszeit. Bis zu einem Monatseinkommen von 3850 Euro liegt der Kitabeitrag bei einer Familie mit zwei Kindern und einer Betreuungszeit bis zu neun Stunden unter 100 Euro. Bis zu einem Monatseinkommen von 6950 Euro werden in dieser Konstellation unter 300 Euro gezahlt. In der alten Satzung lagen diese Grenzen bei 3400 und 6000 Euro.
Der Höchstbeitrag, der bislang bei 315 Euro gelegen hat, beträgt in der neuen Satzung 375 Euro. Er ist in dem Modell mit zwei Kindern und bis zu neun Stunden Betreuung ab einem Netto-Haushaltseinkommen von 8051 Euro zu entrichten. Das Kindergeld ist hierbei nicht eingerechnet. Die genaue Kostenstaffelung der neuen Satzung ist im Amtsblatt vom 3. Februar 2022 dargestellt.
In die neue Beitragssatzung ist das Gute-Kita-Gesetz des Bundes eingeflossen. Wenn das Haushalts-Nettoeinkommen einer Familie bei 1666 Euro im Monat oder darunter liegt, wird diese Familie demnach von den Elternbeiträgen befreit. Das Gesetz wird in Werder bereits seit 1. August 2019 umgesetzt und ist nun auch in der Beitragskostentabelle dargestellt. Seit August 2018 ist das letzte Kitajahr zudem beitragsfrei.
Die neue kommunale Beitragssatzung ist in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Elternschaft, der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung und des Landratsamtes entstanden. Auch die Freien Träger wurden beteiligt.
Für die Beitragsstaffelung wurden den Stadtverordneten zwei Varianten zur Beschlussfassung vorgelegt. Die beschlossene Staffelung führt, gemessen am Elterneinkommen im Dezember 2021, in den kommunalen Kitas und Horten zu Mindereinnahmen von monatlich 23.700 Euro. Gemessen am Elterneinkommen im Dezember 2020 betragen die Mindereinnahmen monatlich 3.700 Euro.
Werder (Havel), 7.02.2022