Schülerfahrkarte online bestellen
Seit 22. Juni ist der Antrag auf Schülerbeförderung digital verfügbar. Das Online-Verfahren entlastet ab dem neuen Schuljahr Elternhäuser und die beteiligten Schulen, weil künftig nur noch die Daten laufen – auf Papier kann dabei komplett verzichtet werden.

Bereits zum neuen Schuljahr besteht die Möglichkeit, das Schülerticket am Rechner zu Hause zu beantragen.
Mit digitalen Angeboten will der Landkreis Potsdam-Mittelmark Wege zur Verwaltung kürzer machen. Ein weiteres stellt die Kreisverwaltung mit dem digitalen Antrag auf Schülerbeförderung nun als Online-Service zur Verfügung. (Direkt zum Antrag: schülerbeförderung.potsdam-mittelmark.de)
Somit besteht bereits zum neuen Schuljahr 2023/2024 die Möglichkeit, das Schülerticket am PC zu Hause zu beantragen und dann, nach der digitalen Bearbeitung durch die Schule und den zuständigen Fachdienst, am Briefkasten oder in der Schule in Empfang zu nehmen.
Im Land Brandenburg ist Potsdam-Mittelmark der erste Landkreis, der den Schülern bzw. ihren Eltern diesen Onlineservice anbieten kann. Von mehr als 50 Schulen liegen positive Rückmeldungen zur Teilnahme vor.
Bislang wurde der Antrag auf die Schülerfahrkarte analog gestellt: Zunächst war ein Antragsformular auszufüllen, ein Passfoto beizulegen und die Bestätigung der Schule einzuholen. Auf dem Postweg erreichte der Antrag dann die Kreisverwaltung.
Das Projekt zum Onlineantrag in der Schülerbeförderung wurde federführend im Fachdienst Schülerbeförderung, Kultur und Sport umgesetzt. Vom „Kick off“ bis zum Abschluss des Projekts vergingen weniger als sechs Monate.
Hintergrund
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist für Schüler zuständig, deren Hauptwohnsitz sich im Landkreis befindet. Für Auszubildende mit einem Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvertrag, die eine Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvergütung erhalten, tritt an die Stelle der Wohnung der Ort der Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsstätte.
Anspruchsberechtigt sind:
- Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 6),
- Schüler der Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10),
- Schüler der Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13),
- Schüler an staatlich anerkannten Ersatzschulen,
- Schüler an Beruflichen Schulen (OSZ).
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark trägt die notwendigen Fahrtkosten für den Schulweg zur zuständigen beziehungsweise kostengünstigsten erreichbaren Schule der gewählten Schulform. Notwendige Fahrtkosten für den Schulweg sind die Beförderungsentgelte nach den Tarifen des VBB für die preisgünstigste Verkehrsverbindung unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen (notwendige Fahrkarten zum Schüler- beziehungsweise Azubitarif).
Der Online-Antrag deckt alle Leistungen der Schülerbeförderung ab. Die Beantragung einer Schülerfahrkarte, die Erstattung von verauslagten Fahrkosten sowie die Beauftragung des freigestellten Schülerverkehrs (Spezialverkehr) ist somit künftig papierlos möglich. Insgesamt werden so jährlich rund 13.000 Verfahren nunmehr auch digital bearbeitet.
Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark
Werder (Havel), 26.06.2023