Landratswahl am 6. Februar

Wer die Kandidaten sind und wo am Sonntagabend nach der Auszählung die Ergebnisse zu finden sind. Und die Corona-Regeln im Wahllokal.

Foto: pict rider / stock.adobe.com
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Am Sonntag findet die Wahl zum Landrat für Potsdam Mittelmark statt. Gewählt wird im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Amtszeit des neu zu wählenden Landrates beträgt acht Jahre. Zur Wahl stehen insgesamt sieben Kandidaten. Entsprechend der Reihenfolge auf dem Stimmzettel handelt es sich um:

  • Christian Große, CDU,
  • Marko Köhler, SPD,
  • Georg Hartmann, Grüne/B 90,
  • Hans Peter Goetz, FDP,
  • Meiko Rachimow, Piraten,
  • Jens Hinze, Einzelbewerber,
  • Stefan Schwabel, Einzelbewerber. 

Die Stimme kann in 257 Wahllokalen im Landkreis an der Wahlurne abgeben werden. In Werder (Havel) gibt es 27 Wahlbezirke, die in der Wahlbekanntmachung der Stadt zu finden sind. Informationen dazu gibt es auch auf der Wahlbenachrichtigung. Noch bis einschließlich Freitag, 4. Februar, 18 Uhr, ist eine Briefwahl im Bürgerservice der Stadt Werder Havel) möglich. 3831 Briefwahlanträge wurden in Werder verschickt.

Der Wahlsieger dieser Direktwahl muss zusätzlich ein Quorum erfüllen (§ 72 (2) BbgKWahlG). Der Landrat gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Falls eine Stichwahl erforderlich ist, soll sie am Sonntag, den 20. Februar, stattfinden. 

Die Wahlergebnisse werden am Sonntagabend, 6. Februar, aktuell unter diesem Link veröffentlicht: https://landratswahl-2022.potsdam-mittelmark.de . Dort sind nach der Auszählung auch die Ergebnisse für Werder (Havel) aufgeschlüsselt.

Corona-Regeln

In den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Maßnahmen zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer:

  • Bitte planen Sie genügend Zeit für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal ein. Durch die Hygienebestimmungen kann es zu Wartezeiten kommen.
  • In allen Gebäuden, in denen Wahlräume untergebracht sind, gilt die Maskenpflicht: Sie müssen eine medizinische Maske beim Betreten des Wahllokals tragen. Zur Identitätskontrolle gegenüber einem Wahlhelfer ist die medizinische Maske im Bereich einer Hygieneschutzwand kurzzeitig abzusetzen.
  • In allen Wahllokalen steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dies beim Betreten des Wahlraumes.
  • Oberflächen, etwa von Türgriffen, Wahlkabinen und Stiften, werden regelmäßig durch die Wahlhelfer gereinigt.
  • Bitte verwenden Sie Ihren eigenen, nicht radierfähigen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe für die Stimmabgabe.

Quellen: Landratsamt Potsdam-Mittelmark / Stadt Werder (Havel)

Werder (Havel), 3.02.2022