Landratswahl: Stichwahl am 20. Februar
Bürgermeisterin dankt Wahlhelfern. Ergebnis macht Stichwahl zwischen Christian Große und Marko Köhler erforderlich.
Werders Bürgermeisterin Manuela Saß hat sich bei den 214 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie der ehrenamtlichen Wahlleitung in der Stadtverwaltung für die Unterstützung des Wahlablaufs und die Auszählung der Stimmen bedankt. „Wegen der Corona-Lage war das auch in Werder (Havel) eine Landratswahl unter massiv erschwerten Bedingungen. Der reibungslose Wahlablauf war für alle Beteiligten eine Herausforderung, die sehr gut gemeistert wurde.“ Die Bürgermeisterin hatte am Sonntag alle Wahllokale der Stadt besucht und sich auch persönlich bei den Wahlhelfern bedankt.
Erforderliches Quorum nicht erreicht
Nach der Landratswahl am 6. Februar ist von der Kreiswahlleiterin für Sonntag, den 20. Februar, ein Stichwahltermin zwischen Christian Große (CDU) und Marko Köhler (SPD) anberaumt worden. Grund: Der Wahlsieger dieser Direktwahl muss zusätzlich ein Quorum erfüllen. Der Landrat gilt erst als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Keiner der sieben Kandidaten erreichte am 6. Februar das erforderliche Quorum.
Deshalb findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt. Nach Auszählung der Stimmen im Landkreis kamen laut vorläufigem Wahlergebnis Marko Köhler (SPD) auf 35,8 Prozent und Christian Große (CDU) auf 26,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag in Potsdam-Mittelmark 32,3, Prozent. In Werder (Havel) betrug das Stimmenverhältnis der beiden Bestplatzierten 41,8 Prozent für Christian Große und 25,8 Prozent für Marko Köhler. Die Wahlbeteiligung lag in Werder im ersten Wahlgang bei 33,2 Prozent.
Hinweise zur Stichwahl
Die Stichwahl findet am Sonntag, 20. Februar, von 8 bis 18 Uhr in den bekannten 27 Wahllokalen in Werder (Havel) (und den weiteren im Landkreis) statt. Nach Möglichkeit soll dazu die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Es gilt die Wahlbekanntmachung vom 12. Januar 2022.
Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 6. Februar erhalten haben, bekommen von Amts wegen erneut die Briefwahlunterlagen zugestellt. Personen, die erst am 20. Februar wahlberechtigt sind, erhalten automatisch Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte aus Werder (Havel), die die Briefwahl für den 20. Februar noch beantragen wollen, können dies ab sofort durch eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) tun.
Corona-RegelnIn den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Maßnahmen zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer:
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Werder (Havel), 7.02.2022