Hinweise zur Stichwahl am 20. Februar

Nach der Landratswahl am 6. Februar ist am 20. Februar eine Stichwahl erforderlich. Was für den zweiten Wahlgang zu beachten ist.

Foto: pict rider / stock.adobe.com
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Bei der Wahl des Landrates am 6. Februar 2022 hat keiner der sieben Kandidaten die notwendige Mehrheit erreicht. Jetzt muss in einer Stichwahl zwischen Marko Köhler (SPD) und Christian Große (CDU) entschieden werden, wer der künftige Landrat von Potsdam-Mittelmark sein wird. Die Stichwahl findet am Sonntag, 20. Februar, von 8 bis 18 Uhr in den bekannten 27 Wahllokalen in Werder (Havel) (und den weiteren im Landkreis)  statt. In Werder gilt die Wahlbekanntmachung vom 12. Januar 2022

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden nicht noch einmal versandt, denn die Wahlbenachrichtigung zur Hauptwahl beinhaltete bereits die Mitteilung zur Stichwahl. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden sein, können Wahlberechtigte trotzdem wählen gehen. Dazu muss man sich am 20. Februar  im zuständigen Wahllokal mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Briefwahl erneut beantragen?

Wenn zur Wahl am 6. Februar bereits die Briefwahl beantragt und auch das Kreuz für die Stichwahl gemacht wurde, werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl von der Kommune automatisch versandt. Sollten sich Werderaner Wähler in diesem Punkt nicht sicher sein oder sich erst jetzt für die Stichwahl entscheiden, können sie die Briefwahl einfach beim Bürgerservice beantragen.

Schreiben Sie dazu eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift). Der Wahlbrief muss spätestens am Stichwahl-Sonntag, dem 20. Februar, um 18 Uhr bei der

Kreiswahlleiterin des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

vorliegen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief einige Tage vorher abgeschickt werden.

Mit den Briefwahlunterlagen wird der Wahlschein verschickt, welcher unterschrieben den Briefwahlunterlagen beigefügt werden muss. Wer sich nach Beantragung der Briefwahl doch für eine Direktwahl im Wahllokal entscheidet, kann mit dem Wahlschein in jedem Wahllokal im Landkreis wählen gehen. Im Wahllokal muss in diesem Fall der unterschriebene Wahlschein und der Personalausweis vorgelegt werden.

Briefwahl auch im Bürgerservice Werder möglich

Die Briefwahl ist auch vor Ort möglich beim Bürgerservice im Lindowschen Haus, Plantagenplatz 9 in Werder (Havel). Zu folgenden Zeiten kann dort die Stimme abgegeben werden:

  • Montag 8 bis 13 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
  • Freitag 7 bis 12 Uhr

Der Bürgerservice ist für die Briefwahl am Freitag, 18. Februar, bis 18 Uhr geöffnet.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden) und der Personalausweis oder Reisepass. Sollen für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abgeholt werden, ist eine Vollmacht nötig.

Das Betreten des Bürgerservice' ist nur mit FFP2- oder OP-Maske gestattet, die Hygieneregeln sind einzuhalten und ein eigener Stift sollte bitte mitgebracht werden.

Quorum für die Wahl erforderlich

Nur mit einer gewissen Wahlbeteiligung wird das Quorum für eine gültige Wahl des Landrats erreicht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, die jedoch mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfassen muss.

Das heißt in Zahlen ausgedrückt, bei einer Zahl von 182.692 Wahlberechtigten im Landkreis (Stand 6. Februar) muss einer der beiden Kandidaten mindestens 27.404 Stimmen auf sich vereinen. Wird das Quorum nicht erreicht, dann wird der Landrat nach einer erneuten Ausschreibung durch die Abgeordneten im Kreistag gewählt.

Corona-Regeln

In den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Maßnahmen zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer:

  • Bitte planen Sie genügend Zeit für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal ein. Durch die Hygienebestimmungen kann es zu Wartezeiten kommen.
  • In allen Gebäuden, in denen Wahlräume untergebracht sind, gilt die Maskenpflicht: Sie müssen eine medizinische Maske beim Betreten des Wahllokals tragen. Zur Identitätskontrolle gegenüber einem Wahlhelfer ist die medizinische Maske im Bereich einer Hygieneschutzwand kurzzeitig abzusetzen.
  • In allen Wahllokalen steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dies beim Betreten des Wahlraumes.
  • Oberflächen, etwa von Türgriffen, Wahlkabinen und Stiften, werden regelmäßig durch die Wahlhelfer gereinigt.
  • Bitte verwenden Sie Ihren eigenen, nicht radierfähigen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe für die Stimmabgabe.

Quellen: Landkreis Potsdam-Mittelmark / Stadt Werder (Havel)

Werder (Havel), 11.02.2022