OVG weist Klage gegen Essengeldsatzung der Stadt Werder ab
Die Klägerin hatte die Satzung der Stadt für rechtswidrig gehalten. Das Gericht stellte klar: Werders Essengeldsatzung ist korrekt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 4. Mai (OVG 6 A 13/21) einen Normenkontrollantrag gegen die Essengeldsatzung der Stadt Werder (Havel) zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerin hatte die Satzung der Stadt für rechtswidrig gehalten, da die häusliche Ersparnis nach einer Berechnung einiger Eltern von in Werder betreuten Kindern nicht mehr als 1,66 Euro betrage. Das Gericht stellte klar: Werders Essengeldsatzung ist korrekt.
Die Stadt habe bei der Berechnung des Essengeldes von 1,87 Euro sogar auf mögliche Kostenpositionen verzichtet, die umlagefähig gewesen wären, wie es im Urteil heißt. Der Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen ist laut Kitagesetz in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Stadt Werder hatte auf Grundlage einer Kalkulation in der Satzung vom Mai 2020 eine häusliche Ersparnis für das Mittagessen von 1,87 Euro ermittelt und als Essengeld festgelegt.
Das Oberverwaltungsgericht erläutert in seinem Urteil, dass dieser Betrag nicht überhöht und die Kalkulation nicht anzufechten ist. Der Gestaltungsspielraum des Einrichtungsträgers bei der Ermittlung der häuslichen Kosten könne nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. Der in der Satzung festgelegte Betrag bewege sich „ohne weiteres innerhalb des Spektrums, das als den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen entsprechend angesehen werden kann“, heißt es weiter in dem Urteil.
Es stehe den Einrichtungsträgern frei, welcher Kriterien und Methoden sie sich bei der Festsetzung des Essengeldes bedienen oder ob sie sich ohne eigene Ermittlungen etwa auf Empfehlungen des Landkreises stützen. In den Empfehlungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark wird ein Essengeld bis zu einer Höhe von 2 Euro pro Tag für zulässig gehalten.
Nach einer Erhebung der Stadtverwaltung hat die Stadt die Essenversorgung in den Kindertageseinrichtungen im Jahr 2019 mit gut 1,1 Millionen Euro bezuschusst. Davon wurde der Differenzbetrag für das Mittagessen sowie Frühstück und Vesper gezahlt, für die keine Beiträge von den Eltern erhoben werden.
Werder (Havel), 20.05.2022