Einmalzahlung und Zuschlag vom Jobcenter

Für die Zuschüsse müssen keine gesonderten Anträge gestellt werden.
Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Darüber informiert der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei entweder um volljährige Alleinstehende und Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) oder um volljährige Partner (Regelbedarfsstufe 2) handelt. Auf diese Weise soll die finanzielle Mehrbelastung durch gestiegene Lebenshaltungskosten zumindest zum Teil ausgeglichen werden, heißt es in der Mitteilung. Um die Einmalzahlung vom Jobcenter zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Gewährung erfolge automatisch.
Für Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, gibt es ab Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Diese Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch und bedarf keinem gesonderten Antrag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 25. Lebensjahr des Kindes noch nicht vollendet
- Zusammenleben mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt
- Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Jobcenter MAIA wird die Einmalzahlung und den Sofortzuschlag ab der 27. Kalenderwoche zur Zahlung an die Berechtigten anweisen.
Rückfragen können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der Nummer 033841/91 800 gestellt werden.
Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark
Werder (Havel), 28.06.2022