Parkausweise für die Insel jetzt erneuern

Die Bewohnerparkausweise für die Inselstadt sind noch bis zum 28. Februar 2023 gültig. Neue sollten rechtzeitig beantragt werden.

Foto: Stadt Werder (Havel)
Foto: Stadt Werder (Havel)
Spätestens zehn Tage vor Ablauf der alten Parkgenehmigung sollte ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Werder (Havel) informiert, dass die Gültigkeit der Bewohnerparkausweise für die Inselstadt am 28. Februar 2023 abläuft. Bewohnerparkausweise für das neue Jahr sind rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde, spätestens 10 Werktage vor Ablauf der alten Parkgenehmigung, vorzugsweise per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu beantragen. Reichen Sie dazu das Antragsformular sowie die benötigten Anlagen ein. Diese sind auf der Homepage zu finden. Wurde Ihnen ein Fahrzeug zur Nutzung überlassen (Firma, Familie ect.), so bestätigen Sie dies bitte mit dem entsprechendem Formular. Dieses finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Einen Anspruch auf EINEN Bewohnerparkausweis hat nur, wer im Bereich der gekennzeichneten Sonderparkplätze meldebehördlich registiert ist, dort tatsächlich seinen Wohnsitzt hat und ein Fahrzeug besitzt oder ihm dauerhaft ein Fahrzeug überlassen wurde. Weiterhin ist Voraussetzung, dass kein eigener Grundstückstellplatz vorhanden ist. Die Verwaltung wird Kontrollen hinsichtlich vorhandener Grundstücksstellplätze vornehmen.

Für Eigentümer von Nebenwohnungen können Bewohnerparkausweise erteilt werden, wenn diese meldebehördlich registiert und zweitwohnungssteuerpflichtig sind. Für Ferienwohnungen werden keine Bewohnerparkausweise oder Ausnahmegenehmigungen erteilt.  

Werder (Havel), 3.01.2023