Mehrere Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln

Auch Potsdam-Mittelmark ist betroffen. Bei Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung ist das zuständige Veterinäramt sofort zu informieren.

© bennytrapp / stock.adobe.com
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Flussseeschwalbe im Flug.

Im Land Brandenburg sind mehrere neue Fälle von Geflügelpest („Vogelgrippe“) bei Wildvögeln aufgetreten. Das Virus ist in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße bei toten Flussseeschwalben und Lachmöwen nachgewiesen worden. Die positiven Proben von insgesamt 37 Tieren hat das Friedrich-Loeffler-Institut jetzt bestätigt.

Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Sie wird durch einen Erreger aus der Influenzavirusgruppe verursacht.

Die Geflügelpest tritt in ganz Nord- und Mitteleuropa auf. Erst Mitte Mai hatte das Friedrich-Loeffler-Institut die Risikoeinschätzung zur Geflügelpest aktualisiert: Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands wird aktuell als hoch eingestuft.

Und auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft, unter anderem da vor allem Lachmöwen zu allen Jahreszeiten auch im Binnenland anzutreffen sind und sich ihre Lebensräume möglicherweise mit Geflügelproduktionsgebieten überschneiden.

Tote Vögel in freier Wildbahn nicht berühren

Bei Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung ist das zuständige Veterinäramt sofort zu informieren. Der Verdacht liegt nahe, wenn innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auftreten. Der Tierhalter hat dann unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Wer einen toten Vogel in freier Wildbahn findet, sollte diesen nicht berühren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten. Auch für Hunde und Katzen gilt das Risiko als sehr gering. Allerdings sollte ein direkter Kontakt von Hunden und Katzen mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden. Sie können Vogelgrippe-Viren verbreiten, wenn sie tote Wildvögel finden und diese verschleppen.

Das Verbraucherschutzministerium hatte bereits im vergangenen Sommer vor einer weiteren Ausbreitung des Virus gewarnt und zur Information der Nutzgeflügelhalter das aktualisierte Merkblatt „Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung“ herausgegeben: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/merkblatt-gefluegelhalter/

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

 

Werder (Havel), 7.06.2023