Zulässigkeitsprüfung des „Bürgerbegehrens Klimaschutz"

Die erforderliche Zahl der Unterschriften zur Zulässigkeitspüfung wurde erreicht.

Die Stadtverordnetenversammlung von  Werder (Havel) hat festgestellt, dass die für die Zulässigkeitsprüfung des „Bürgerbegehren Klimaschutz“ erforderliche Anzahl von wirksamen Unterstützungsunterschriften vorliegt. Damit wird das Bürgerbegehren laut Kommunalverfassung zur Zulässigkeitsprüfung an die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergereicht.

 

Zulässig ist ein Bürgerbegehren über Angelegenheiten, die in der Entscheidungshoheit einer Kommune liegen. Dem Antrag auf Zulässigkeitsprüfung muss laut Kommunalverfassung die doppelte Zahl der Stadtverordneten als Unterschriften von Einwohnern vorliegen. Diese Voraussetzung wurde laut Wahlleiter mit 91 gültigen Unterschriften erfüllt. Im nächsten Schritt muss die Kommunalaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit entscheiden.

 

Im Begehren wird die Frage gestellt: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Werder (Havel) unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das innerhalb eines Jahres einen Klimaaktionsplan zur Klimaneutralität bis 2035 in Werder (Havel) und seinen Ortsteilen erstellt?" Stellt die Kommunalaufsicht die Zulässigkeit dieser Fragestellung fest, muss das Bürgerbegehren von mindestens 10 Prozent der Bürger unterzeichnet sein, um einen Bürgerentscheid zu der Frage erwirken. 

Werder (Havel), 16.06.2023