Kreis schränkt Gartenbewässerung ein
Die Wasserentnahme aus Gewässern ist verboten, die Entnahme von Brunnenwasser auf die Nacht beschränkt.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung ab heute die Wasserentnahme aus Gewässern sowie Grundwasserbrunnen ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis.
- Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken ist damit untersagt.
- Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird auf die Nachtzeit von 20 bis 8 Uhr beschränkt.
Begründet wird die Allgemeinverfügung mit einer „wasserwirtschaftlichen Extremsituation". Die Voraussetzungen für die uneingeschränkte Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken aus Gewässern oder Gartenbrunnen seien nicht mehr gegeben.
Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark vorerst bis zum 30. September 2023. Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.
Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark
Werder (Havel), 30.06.2023