Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

In Brandenburg wurden im Hausgeflügelbereich in den letzten elf Wochen und im Wildvogelbereich in den letzten vier Wochen kein Ausbruch festgestellt.

©  Countrypixel / stock.adobe.com
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Die Seuchenlage im Land Brandenburg und den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin hat sich entspannt. Es besteht ein vertretbares Risiko für die Aufhebung der Anordnung der Aufstallung. In Brandenburg wurden im Hausgeflügelbereich in den letzten elf Wochen und im Wildvogelbereich in den letzten vier Wochen kein Ausbruch festgestellt.

Aus diesem Grund wird die im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Allgemeinverfügung vom 6. Januar 2022 angeordnete Aufstallungspflicht von Geflügel in Risikogebieten in den nachfolgenden Gemeinden aufgehoben:

  • im Amt Beetzsee die Ortsteile Päwesin und Roskow und Bagow,
  • in der Gemeinde Groß Kreutz die Ortsteile Götz und Götzer Berge, Deetz und Schmergow,
  • Stadt Werder und die Ortsteile Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz, und Leest,
  • in der Gemeinde Schwielowsee die Ortsteile Geltow, Caputh und Petzow,
  • in der Stadt Beelitz die Ortsteile Beelitz und Beelitz–Heilstätten.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

Werder (Havel), 12.04.2022