Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Potsdam gesucht

Es werden Frauen und Männer gesucht, die sich dieser interessanten Tätigkeit in der Wahlperiode 2023 bis 2028 widmen wollen.

© Brian Jackson / stock.adobe.com
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Die fünf Jahre dauernde Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Potsdam endet am 30. Juni 2023. Deshalb werden Frauen und Männer gesucht, die sich dieser interessanten Tätigkeit widmen wollen und als ehrenamtliche  Richter in der Wahlperiode 2023 bis 2028 arbeiten möchten.

Folgende Hinweise sind bei einer Bewerbung zu beachten:

Der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtbezirkes (hier Landkreis Potsdam-Mittelmark) haben. Eine Höchstaltersgrenze ist nicht vorgeschrieben. Von Gesetz wegen ist nicht ausgeschlossen, dass man bei mehreren Institutionen als ehrenamtlicher Richter tätig ist. Etwaige Interessenskonflikte sollten allerdings vermieden werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:

  • Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen,
  • Personen, die in Vermögensverfall (Privatinsolvenz) geraten sind.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind,
  2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  3. Personen, die nicht das Wahlrecht der gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen für das Ehrenamt Schöffe bei den Amtsgerichten (hier Brandenburg an der Havel und Potsdam) nicht beim Landkreis, sondern bei der zuständigen Gemeinde, - Stadt- oder Amtsverwaltung einzureichen sind!

Das Verwaltungsgericht 

Das Verwaltungsgericht entscheidet in den zwölf Kammern über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten - vornehmlich zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden. Zum Aufgabenbereich gehören zum Beispiel Klagen von Bauwilligen gegen die Ablehnung der von ihnen begehrten Baugenehmigungen, Streitigkeiten über die Berechtigung, über die Anerkennung als Asylberechtigte, Verfahren, die die Gewährung von Wohngeld und andere sozialrechtliche Leistungen sowie Klagen, die den Bereich Denkmalschutz betreffen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 32 in 14469 Potsdam.

Der ehrenamtliche Richter

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit. Über juristische Kenntnisse müssen die Bewerber nicht verfügen. Vielmehr sollen Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen. Die ehrenamtlichen Richter werden aufgrund einer Vorschlagsliste, die der Kreistag aufstellt, durch den Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht für fünf Jahre gewählt.

Interesse? Dann bewerben Sie sich!

Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, dann senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 31. Januar 2023 an den

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stabsbereich des Landrates
Team Kommunikation und Partizipation
z.Hd. Frau Metzler
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular und die Erklärung aus, zu finden auf unserer Internetseite www.potsdam-mittelmark.de.

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

Werder (Havel), 3.11.2022