Zuschuss zur Renovierung von Ferienunterkünften

Die Förderrichtlinie zur Qualitätssteigerung von touristischen Unterkünften im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird fortgesetzt.

Renoviertes Zimmer in der Pension zur Mühle. Foto: LRA PM
Renoviertes Zimmer in der Pension zur Mühle. Foto: LRA PM

Eine gute Nachricht: Die Förderrichtlinie zur Qualitätssteigerung von touristischen Unterkünften im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird fortgesetzt. Zum Start des Förderjahres wird traditionell ein Objekt aufgesucht und der Öffentlichkeit präsentiert, das im vergangenen Jahr von dieser Förderung profitiert hat.

Gastgeber für den Start der Richtlinie 2022 war die „Pension zur Mühle“ in Fredersdorf, ein Ortsteil der Stadt Bad Belzig (www.pension-zur-muehle.eu). Robin Siebert hat mit seiner Mannschaft teilweise in Eigenregie und mit Unterstützung regionaler Handwerksbetriebe drei Zimmer der Pension renoviert und vor allem die Bäder auf den heutigen Standard gebracht. 10.000 Euro aus dem Förderbudget des Landkreises und ein Vielfaches mehr an Eigenkapital sind in den Umbau geflossen.

Die Richtlinie des Landkreises zur Förderung kleinteiliger touristischer Maßnahmen wurde 2009 in Vorbereitung des112. Deutschen Wandertages ins Leben gerufen, damals noch mit einem höheren Förderbeitrag für die Schaffung von Gästeunterkünften. Nach der Buga 2015 änderte sich der Förderinhalt. Nun wurde die Qualität der Quartiere mehr in den Fokus gestellt.

Von 2009 bis 2021 konnten ingsesamt 248 Projekte mit 1,3 Millionen Euro gefördert werden.

Informationen zur Förderung

Bis zu 50 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 10.000 Euro, kann der Landkreis zuschießen, wenn Gastgeber in die Qualität ihrer Ferienwohnungen, Ferienzimmer oder ihres Campingplatzes investieren möchten. Förderfähig sind Beherbergungsbetriebe bis zu 20 Betten, Vereine, Städte und Gemeinden mit Sitz in Potsdam-Mittelmark.

Ferienwohnungen und Ferienzimmer machen einen großen Teil der Unterkünfte im Landkreis aus. Die Vermieter kümmern sich zumeist persönlich um ihre Gäste und leisten somit einen bedeutenden Beitrag zu einer attraktiven Reiseregion. Deshalb sind Quartiere mit zeitgemäßer Ausstattung in verlässlicher, geprüfter Qualität in Verbindung mit interessanten touristischen Angeboten die wichtigste Grundlage für einen aktiven Tourismus. 

Nach der Realisierung der geförderten Maßnahme ist für Unterkünfte ein Qualitätsnachweis in Form einer Klassifizierung zu erbringen. Das ist in der Regel die Sterne-Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Seit diesem Jahr gelten aktualisierte Kriterien für die Klassifizierung, die den gegenwärtigen Erfordernissen und Erfahrungen Rechnung tragen.

Die Tourismusverbände Fläming und Havelland sind im Landkreis zur Klassifizierung von Ferienzimmern, Ferienwohnungen und -häusern berechtigt und geben schon im Vorfeld eines Förderantrages gern Auskunft zum Thema. Die Klassifizierung selbst beinhaltet eine auf die Unterkunft zugeschnittene Tourismusberatung.

Die Beratung zum Förderprogramm und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark durch die Lokale Aktionsgruppe Fläming- Havel. Kontakt:       

LAG Fläming-Havel e.V.
Schlossstraße 1b
14827 Wiesenburg/ Mark

Tel. (033849) 901 948
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Ansprechpartnerin: Uta Hohlfeld

Die Unterlagen und Bedingungen für die Antragstellung sind im Internet abrufbar oder können bei der LAG Fläming-Havel unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.

Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark

Werder (Havel), 7.03.2022