Gestaltungssatzung wird aktualisiert

Die Satzung für die Werderaner Innenstadt aus dem Jahr 1993 hat bisher gute Dienste geleistet. Jetzt soll sie aufgrund ihres langen Bestandes überarbeitet werden.

Foto:  Comofoto / stock.adobe.com
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Die Gestaltungssatzung für die Werderaner Innenstadt aus dem Jahr 1993 hat bisher gute Dienste geleistet, soll jedoch aufgrund ihres langen Bestands aktualisiert und rechtssicher formuliert werden.

Die Satzung verfolgt das Ziel, das charakteristische Stadtbild des Satzungsgebietes unter Verwirklichung baugestalterischer und städtebaulicher Absichten durch den Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Orte von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Baudenkmälern, zu erhalten und Störungen des Ortsbildes zu vermeiden.

Im Rahmen der Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde Anfang des Jahres das Berliner Büro „Freie Planungsgruppe Berlin“ mit der Bearbeitung beauftragt. Der erste Schritt in der Bearbeitung ist die Bestandsaufnahme der Gebäude. Gelungene Beispiele städtebaulicher Sanierung sowie Gebäude, die im besonderen Maße aufgrund ihrer Fassadengestaltung bauzeitliche Epochen widerspiegeln sollen dabei aufgenommen werden.

Das Planungsbüro wird deshalb in den nächsten Tagen und Wochen im Stadtraum Begehungen durchführen und Gebäude fotografieren. Wir möchten allen Anwohnern für ihr Verständnis danken.

Ein ergänzender Hinweis: Gemäß § 59 Urheberrechtsgesetz dürfen Gebäude fotografiert werden, wenn dies von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus möglich ist.

Werder (Havel), 23.03.2022