Neben der Ehrenbürgerschaft werden verdiente Werderaner auch mit einer Eintragung ins Goldene Buch oder der Ehrenurkunde gewürdigt. Näheres ist in der kommunalen „Satzung zur Verleihung von Ehrungen“ geregelt. Im Rahmen einer Feierstunde tragen sich demnach Bürger, die sich auf politischem, wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, sportlichem oder humanitärem Gebiet um die Stadt verdient gemacht haben, ins „Goldene Buch“ ein. Höchstens zwei herausragende Persönlichkeiten werden so pro Jahr geehrt.
Zudem verleiht die Stadt bis zu fünf Ehrenurkunden an Bürger, die besondere ehrenamtliche Leistungen erbracht haben. Mit den drei unterschiedlichen Auszeichnungen werden jeweils Ehrenmedaillen in Gold (Ehrenbürger), Silber (Goldenes Buch) und Bronze (Ehrenurkunde) verliehen.
Anträge für Ehrungen können durch den Bürgermeister, Ortsbeiräte oder durch Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung eingereicht werden. Die Stadtverordneten entscheiden darüber.