Einwohnerbeteiligung in Werder (Havel)

In vielen kommunalen Verfahren ist die Einwohnerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Immer mehr deutsche Kommunen fördern aber auch die informelle Einwohnerbeteiligung. Werder (Havel) ist eine von ihnen

Warum eigentlich Einwohnerbeteiligung statt Bürgerbeteiligung?

Aus einem einfachen Grund: Bürger der Stadt Werder (Havel) sind nur diejenigen, die auch wahlberechtigt sind. Wir wollen aber alle beteiligen, zum Beipiel auch Kinder und Jugendliche. Daher Einwohnerbeteiligung!

Was ist Einwohnerbeteiligung?

Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Entscheidungen werden von gewählten Vertretern des Volkes getroffen. Die wichtigste Beteiligungsform ist die Wahl, in Werder die der Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte und Bürgermeister. Die gewählten Vertreter können von Werderanern mit ihren Anliegen kontaktiert werden (Kontaktmöglichkeiten hier).

Dennoch werden immer wieder weiteren Formen der Beteiligung gefordert. Wozu eigentlich, wenn die Entscheidung bei den gewählten Vertretern bleibt?

Formelle Beteiligung

Zunächst unterscheidet man zwischen gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung, sogenannter formeller Einwohnerbeteiligung und der informellen Einwohnerbeteiligung, die ohne gesetzliche Vorgaben auskommt.

Gesetzlich vorgegeben sind beispielsweise die Beteiligung an Bebauungsplänen und in Planfeststellungsverfahren oder die Möglichkeiten für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Einwohnerversammlungen.

Die formelle Beteiligung räumt Einwohnern somit bestimmte Rechte ein. Zum Beispiel das Recht, sich zu einem Bauvorhaben äußern zu können oder mittels Unterschriftensammlung eine Sache zur Abstimmung zu bringen. In diesem Fall spricht man von einem Bürgerbegehren. Ist ein Bürgerbegehren zulässig, kann die Stadtverwaltung beschließen den im Begehren gewünschten Beschluss umzusetzen, ansonsten kommt es zu einem Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid ist die einzige Form direkter Demokratie in Werder. Die Entscheidung ist bindend und kann nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden. Näheres findet sich in der Brandenburgischen Kommunalverfassung §15.

Informelle Beteiligung

Die informelle Beteiligung dient oft auch anderen Zwecken. Einige Beispiele:

  • Nicht immer wissen Stadtverordnete und Verwaltung, was die Werderaner über ein Thema denken. Dann kann es sinnvoll sein, sie zu fragen.
  • Manchmal haben auch die besten Planer, Architekten und Experten nicht alles betrachtet. Bisweilen kann dann die „Schwarmintelligenz“ hilfreich sein.
  • Es gibt Themen, die besonders bedeutend für die Stadt sind und einiges nach sich ziehen. Dann kann es gut sein, viele Meinungen einzuholen.

Informelle Beteiligung kann viele Formen annehmen. Das reicht von einer Umfrage über Workshops bis hin zu mehrstufigen Verfahren mit verschiedenen Formaten. Da am Ende immer die gewählten Vertreter entscheiden, spricht man von beratender Einwohnerbeteiligung.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Seit 2018 ist die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an allen kommunalen Entscheidungen, die ihre Interessen berühren, in Brandenburg gesetzlich verankert. Paragraf 18a der Kommunalverfassung verpflichtet die Städte, Ämter und Gemeinden dazu der jungen Generation Beteiligungsrechte einzuräumen.

Auch in der Hauptsatzung der Stadt Werder (Havel) gibt es einen Passus unter Paragraf 3. Er besagt, dass die Mitwirkungsrechte Kinder und Jugendlicher in Form von projektbezogenen und offenen Formen der Partizipation umgesetzt werden soll.

Sehr konkret wird das beim Zukunftshaushalt – dem Bürgerhaushalt der Stadt Werder (Havel). Denn welche von allen Werderanern eingereichten Projekte es in die Umsetzung schaffen, entscheiden Werderaner Schülerinnen und Schüler.

Gute Beteiligung

Viele Kommunen haben die Einsicht gewonnen, dass für eine gute Einwohnerbeteiligung gemeinsame Standards hilfreich sind. Deutschlandweit haben sich mittlerweile Netzwerke zur Einwohnerbeteiligung gebildet, die Grundsätze und Qualitätskriterien entwickelt haben. Die Stadt Werder (Havel) ist Teil des Netzwerkes Bürgerbeteiligung und wendet folgende Qualitätskriterien an:

Gute Einwohnerbeteiligung...

... braucht die Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog.
... braucht Ressourcen und klare Ziel- und Rahmensetzungen.
... nutzt die vorhandenen Gestaltungsspielräume.
... ist ein Dialog auf Augenhöhe.
... ist verbindlich und verlässlich.
... braucht eine sorgfältige und kompetente Gestaltung des Beteiligungsprozesses.
... braucht transparente Information.
... ermöglicht die Mitwirkung aller.
... lernt aus Erfahrung.
... ist in eine lokale Beteiligungskultur eingebettet.