Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Werder (Havel)
des endgültigen Ergebnisses der Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) am 26. Juni 2022 .
Bekanntmachungen und Informationen
des endgültigen Ergebnisses der Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) am 26. Juni 2022 .
Sie finden das vorläufige Wahlergebnis der Stichwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister vom 26.06.2022 unter folgendem Link:
des endgültigen Ergebnisses der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) am 12. Juni 2022 .
Gemäß § 4 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache
ich Folgendes bekannt:
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der
Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) vom 26. Juni 2022 findet
am
Dienstag, dem 28. Juni 2022 um 16:00 Uhr
im Schützenhaus in der Uferstraße 10
im Sitzungssaal im 1. OG, 14542 Werder (Havel)
statt.
Die Sitzung findet öffentlich statt.
Jede Person hat nach Maßgabe der vorhandenen Plätze Zutritt.
gez.
Christopher Suber
Wahlleiter der Stadt Werder (Havel)
Sie finden das endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister vom 12.06.2022 unter folgendem Link:
1. Am 12. Juni 2022 findet die
Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 26. Juni 2022 in der Zeit von
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
2. Die Stadt Werder (Havel) ist in 27 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt - eine vollständige Liste
der Wahlbezirke entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.
Beantragung der Briefwahl zur zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 12.06.2022 und zur eventuellen Stichwahl am 26.06.2022
Sie können ohne Vorliegen eines Grundes persönlich oder schriftlich die Briefwahlunterlagen beantragen. Die schriftliche Beantragung ist durch die ausgefüllte und unterschriebene Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, durch eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) oder durch folgenden Link möglich: https://www.wahlschein.de/12069656
Wahlbekanntmachung gemäß § 42 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Beantragung der Briefwahl zur Landratswahl am 06.02.2022 und zur eventuellen Stichwahl am 20.02.2022
Sie können ohne Vorliegen eines Grundes persönlich oder schriftlich die Briefwahlunterlagen beantragen. Die schriftliche Beantragung ist durch die ausgefüllte und unterschriebene Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, durch eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) oder durch folgenden Link möglich: https://www.wahlschein.de/12069656
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Dateien überprüfen. Hier stehen Termine zur Einsichtnahme. Außerdem gibt es Informationen zur Erteilung von Wahlscheinen.
Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Werder (Havel)
Für die Landratswahl am 06.02.2022 und einer möglichen Stichwahl am 20.02.2022 werden
dringend
Beisitzerinnen und Beisitzer/-x für die Wahlvorstände
benötigt.
Pressemitteilung mit Anmeldelink
Das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten“ findet vom 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 statt. Während dieser Zeit kann jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Werder (Havel) mit Hauptwohnung gemeldet ist, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung unterstützen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Volksbegehren durch Eintragung in die im Bürgerservice Werder (Havel) ausliegenden Eintragungslisten zu unterstützen.
Am 26. September 2021 findet die
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
In den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Schutz der Wählerinnen und Wähler und der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im nachfolgenden PDF bekannt gemacht werden.
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Dateien überprüfen. Hier stehen Termine zur Einsichtnahme. Außerdem gibt es Informationen zur Erteilung von Wahlscheinen.
Zur ordnungsgemäßen Absicherung der Wahl und der anschließenden Auszählung werden 260 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 10. September 2019
Im unten stehenden Download-pdf können Sie sich eine Übersicht der Wahlbezirke und die Bestimmungen der
Wahl zum 7. Landtag Brandenburg
herunterladen.
Die Wahl findet am 01.09.2019 statt und dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Mit dem folgenden Link können Sie die Briefwahlunterlagen zur Wahl des Landtages Brandenburg am 01.09.2019 beantragen.
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 7. Landtag Brandenburg am 1. September 2019.
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt:
Die für den Wahlvorschlag SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUSTCHLANDS gewählte Bewerberin,
Frau Dr. Esther Hartwich,
hat ihr Mandat mit Wirkung zum 31.12.2021 niedergelegt.
Der Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Herr Robert Dambon,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 01.01.2022 in die Stadtverordnetenversammlung nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt:
Der für den Wahlvorschlag Alternative für Deutschland gewählte Bewerber,
Herr Jürgen Koch,
hat sein Mandat mit Wirkung zum 11.08.2020 niedergelegt.
Der Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Herr Andreas Eichler,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 18.08.2020 in die Stadtverordnetenversammlung nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt:
Die für den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gewählte Bewerberin,
Frau Anja Spiegel,
hat ihr Mandat mit Wirkung zum 30.04.2020 niedergelegt.
Der Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Herr Joachim Thiele,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 01.05.2020 in die Stadtverordnetenversammlung nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt:
Die für den Wahlvorschlag FREIE BÜRGER Werder (FB) gewählte Bewerberin,
Frau Tamara Tierschmann,
hat ihr Mandat nicht angenommen.
Die Ersatzperson,
Herr Heiko Wels,
hat die Annahme des Mandats abgelehnt.
Der Sitz ging auf die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Herr Fred Witschel,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 11.06.2019 in die Stadtverordnetenversammlung nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Übergang eines Sitzes der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel)
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt:
Die für den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewählte Bewerberin,
Frau Nina Meyer-Blankenburg,
hat ihr Mandat mit Wirkung zum 14.08.2019 niedergelegt.
Der Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Herr Joachim Hilburg,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 16.08.2019 in die Stadtverordnetenversammlung nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Kemnitz
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich Folgendes bekannt:
Der für den Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) gewählte Bewerber,
Herr Manfred Schulz,
hat sein Mandat nicht angenommen.
Sein Sitz ging auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson über. Die Ersatzperson,
Herr Norman Etmanski,
nahm die Wahl an und rückt damit ab dem 11.06.2019 in den Ortsbeirat Kemnitz nach.
gez.
Annika Lack
Wahlleiterin
Wahlergebnisse der Wahlen vom 26. Mai 2019 zur Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) und zu den Ortsbeiräten Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Kemnitz, Petzow, Phöben, Plötzin und Töplitz.
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen zum Europäischen Parlament, des Kreistages Potsdam-Mittelmark, der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) sowie der Ortsbeiräte der Ortsteile Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Petzow, Phöben, Plötzin, Kemnitz und Töplitz.
Mit dem folgenden Link können Sie die Briefwahlunterlagen zur Wahl des Europäischen Parlaments und zu den Kommunalwahlen am 26.05.2019 beantragen.
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=12069656
Aufforderung an die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Beisitzern für den zu bildenden Wahlausschuss:
über die Berufung einer Wahlleiterin und einer stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Werder (Havel)
Die Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) hat gemäß §15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz in ihrer Sitzung am 20.09.2018, Frau Annika Lack zur Wahlleiterin und Frau Carola Bischof als ihre Stellvertreterin für das Wahlgebiet der Stadt Werder (Havel) berufen.
gez.
Manuela Saß
Bürgermeisterin
für die Wahlen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel), der Ortsbeiräte der Ortsteile Petzow, Bliesendorf, Plötzin, Kemnitz, Phöben, Glindow, Töplitz und Derwitz am 26. Mai 2019:
Gemäß § 4 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:
Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt und alle interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich als Wahlhelfer/in aktiv bei der Realisierung unserer demokratischen Grundrechte mit einzubringen und uns bei der Durchführung der Wahl zu unterstützen.
Wahlhelfer sind zur Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Zu Ihren Aufgaben zählt dann am Wahlsonntag die Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler, die Organisation und Durchführung der Stimmabgabe sowie die Auswertung der abgegebenen Stimmen. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld als Beisitzer/in in Höhe von 30,00 EUR, als Wahlvorsteher/in bzw. Stellvertreter/in in Höhe von 40,00 EUR.
Um uns bei dieser Wahl als Wahlhelfer/in unterstützen zu können, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres notwendig. Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Bereitschaftserklärung abgeben möchten, wenden Sie sich bitte bis spätestens zum 15.09.17 an Stadt Werder (Havel), Eisenbahnstr. 13/14, telefonisch unter (03327) 783 101, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ihre Bereitschaftserklärung sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie Ihre telefonische Erreichbarkeit bzw. E-Mail-Adresse enthalten.
Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und sehen einem spannenden Wahlsonntag entgegen.
Mit dem folgenden Link können Sie die Briefwahlunterlagen zur Wahl des Deutschen Bundestag am 24.09.2017 beantragen.
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=12069656
für die Wahl des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark am Sonntag, 25. September 2016 sowie der eventuellen Stichwahl am 09. Oktober 2016
Mit dem unten verlinkten Antrag können Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, amtlichen Wahlbrief) elektronisch anfordern.
Die Antragsvoraussetzungen und die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind in der Wahlbekanntmachung vom 09.08.2016 öffentlich bekannt gegeben und sind unter dem zweiten Link zu finden.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 18 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) für die Wahl zum Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 25. September 2016 sowie der eventuellen Stichwahl am 9. Oktober 2016