Korruptionsprävention

Beschreibung

Was ist Korruption?

Unter Korruption wird der Missbrauch einer amtlichen Funktion oder eines politischen Mandats verstanden mit Ziel, einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen.

Die bekanntesten Korruptionsstraftaten sind Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteils­ge­währung, Vorteilsannahme und Angestelltenbestechung.

Verbot der Annahme von  Zuwendungen und Vorteilen

  • Den Bediensteten der Stadt ist die Annahme von Zuwendungen und Vorteilen jeder Art untersagt.
  • Jede Zuwendung und jeder angebotene Vorteil ist von den Mitarbeitern der Stadt­ver­waltung abzulehnen.

 Bitte an unsere Einwohner, Auftragnehmer, Kunden und Besucher

 Es wird darum gebeten, von jeder beabsichtigten Aufmerksamkeit an die Bediensteten der Stadt Werder (Havel) Abstand zu nehmen. Jede Geschenkeübergabe in der öffent­lichen Verwaltung erscheint in einem kritischen Licht.

Informationen für Hinweisgeber

Sofern Sie Beobachtungen im Zusammenhang mit der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen machen, teilen Sie dies bitte der Anti­korruptionsbeauftragten mit, vorzugsweise per E-Mail.

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 14 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Werder (Havel) nimmt das Rech­­­nungs­prüfungsamt die Korruptionsprävention als zentrale Aufgabe für die Stadt Werder (Havel) wahr.