Korruptionsprävention
Beschreibung
Was ist Korruption?
Unter Korruption wird der Missbrauch einer amtlichen Funktion oder eines politischen Mandats verstanden mit Ziel, einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen.
Die bekanntesten Korruptionsstraftaten sind Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme und Angestelltenbestechung.
Verbot der Annahme von Zuwendungen und Vorteilen
- Den Bediensteten der Stadt ist die Annahme von Zuwendungen und Vorteilen jeder Art untersagt.
- Jede Zuwendung und jeder angebotene Vorteil ist von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung abzulehnen.
Bitte an unsere Einwohner, Auftragnehmer, Kunden und Besucher
Es wird darum gebeten, von jeder beabsichtigten Aufmerksamkeit an die Bediensteten der Stadt Werder (Havel) Abstand zu nehmen. Jede Geschenkeübergabe in der öffentlichen Verwaltung erscheint in einem kritischen Licht.
Informationen für Hinweisgeber
Sofern Sie Beobachtungen im Zusammenhang mit der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen machen, teilen Sie dies bitte der Antikorruptionsbeauftragten mit, vorzugsweise per E-Mail.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 14 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Werder (Havel) nimmt das Rechnungsprüfungsamt die Korruptionsprävention als zentrale Aufgabe für die Stadt Werder (Havel) wahr.