Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt die darin genannte/n Person/en zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten auf Antrag diesen Wohnberechtigungsschein, wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Der WBS kann nur für den Hauptwohnsitz erteilt werden und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Zudem ist er nur im Land Brandenburg gültig.
 

Antragsberechtigt sind:

  • volljährige Wohnungssuchende bzw. Antragsteller, die während der Geltungsdauer des WBS volljährig werden
  • Wohnungssuchende die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und die Zustimmung der Sorgeberechtigten / des Jugendamtes vorliegt
  • Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen für längere Zeit einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehung zu begründen und einen Haushalt zu führen.

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr beträgt max. 15 Euro.

Benötigte Dokumente

-Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
-Lohn-/Gehaltsabrechnungen
-Nachweise über feststehende zukünftige Einkommensänderungen
-aktuelle Bewilligungsbescheide von ALG I / ALG II / Grundsicherungsleistungen
-aktuelle Rentenbescheide (z.B. Alters-, Witwen-, Berufsunfähigkeitsrente)
-aktuelle Bewilligungsbescheide über Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld,
BAföG, Studienbescheinigungen, Unterhaltsgeld, Pflegegeld, Wohngeld
-Einkünfte auf Vermietung / Verpachtung oder sonstigen Nebeneinkünften
-bei Selbstständigen: Gewinn-/Verlustrechnung (Nachweis vom Steuerberater) oder
letzter Steuerbescheid
-Sold / Einkommen bei Wehrdienst, Zivildienst
-Nachweis Kapital und Zinseinkünfte
-ggf. Kopie Aufenthaltstitel

WEITERE NACHWEISE
-aktueller Steuerbescheid bei erhöhten Werbungskosten
-Mutterpass
-Schulbescheinigung bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr
-Heiratsurkunde (max. 5 Jahre verheiratet und beide nicht über 40 Jahre alt)
-Schwerbehindertenausweis; Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit
-Nachweis über Zahlung von Unterhaltsgeld
-Trennungsnachweis/Scheidungsurteil und Aufenthaltsbestimmungsort des Kindes /
der Kinder

BEI SELBSTSTÄNDIGEN
-Versicherungspolicen (Kranken-, Renten-,
Lebensversicherung)

Rechtliche Grundlage

Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)
Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung (BbgWoFEGV)