Namensänderung (=Familiennamensänderung)

Beschreibung

Bei der Familiennamenänderung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Details dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Bei Familiennamensänderungen muss unterschieden werden zwischen behördlicher Namensänderung und Änderung des Namens durch Erklärung. Für die Entgegennahme des Antrages auf behördliche Vor- und Familiennamensänderung  ist das Standesamt Werder (Havel) zuständig.

Über den Antrag wird bei der Namensänderungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark entschieden.

Gebühren

Für die Bewilligung, die Zurücknahme oder die Ablehnung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Bei Bedarf kann Gebührenbefreiung oder -ermäßigung beantragt werden. Die Gebühren werden durch die Namensänderungsbehörde erhoben.

Rechtliche Grundlage

-Namensänderungsgesetz
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen