Vorkaufsrechtsbescheinigung
Beschreibung
Vorkaufsrechtsbescheinigungen werden nach Abschluss von Kaufverträgen üblicher Weise vom beurkundenden Notariat beantragt. Auskünfte zum erreichten Bearbeitungsstand erhalten Notariate bzw. Käufer/ Verkäufer.
Rechtliche Grundlage
§§ 24 ff Baugesetzbuch