Verkehrsrechtliche Anordnung für Baumaßnahmen
Beschreibung
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.
Sind Straßen als Vorfahrtstraßen oder als Verkehrsumleitungen gekennzeichnet, bedürfen Baumaßnahmen, durch welche die Fahrbahn eingeengt wird, der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde. Der Antrag sollte mindestens 8 Tage vorher der Straßenverkehrsbehörde vorliegen.
Zusätzlich sind gegebenfalls Genehmigungen zur Aufstellung von Kranen, Gerüsten, Containern u.ä. einzuholen, soweit der Verkehrsraum dazu genutzt wird. Ort, Zeitraum und Nutzungsart müssen angegeben werden. Häufig ist hier auch eine Sondernutzungserlaubnis beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Werder (Havel) einzuholen.
Rechtliche Grundlage
-§ 45 Straßenverkehrsordnung