Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe (=Eheschließung)
Beschreibung
Die Anmeldung der Eheschließung und die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe werden vom zuständigen Standesamt des Wohnsitzes entgegengenommen. Es wird darüber eine Niederschrift gefertigt, weshalb ein persönliches Erscheinen der beiden Antragsteller erforderlich ist. Sofern das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht möglich ist, muss eine formlose Vollmacht vorgelegt werden. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Die Anmeldung ihrer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Heirat erfolgen. Wohnen Sie in Werder (Havel) oder unseren Orts- und Gemeindeteilen, ist das Standesamt Werder (Havel) Ihr zuständiges Standesamt.
Die Eheschließung kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Wenn Sie in Werder (Havel) heiraten möchten, sollten Sie mit dem Standesamt Werder (Havel) Kontakt aufnehmen.
Für die Realisierung Ihres Wunschtermins (besonders an Freitagen und Samstagen) ist es wichtig, sich rechtzeitig, das heißt mindestens 12 Monate vorher, zu melden. Sie werden dann über die Reservierungsmodalitäten informiert.
Gestaltung der Eheschließung
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Eheschließung besprochen. Die Eheschließung verläuft wie folgt:
- Eintritt in den Eheschließungsraum
- Begrüßung und Ansprache der Standesbeamtin
- Ja-Wort
- Verlesen und Unterzeichnung der amtlichen Dokumente über die Eheschließung (Niederschrift)
- Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden. Es können persönliche Musikstücke von einer CD oder einem USB-Stick erklingen.
Weitere Gestaltungswünsche können Sie im Anmeldeverfahren mit dem Standesamt besprechen. Sind alle Vorbereitungen getroffen, findet Ihre Eheschließung an Ihrem Hochzeitstag und-ort statt. Der Standesbeamte begleitet Sie durch die Eheschließung und entlässt Sie dann in den Kreis Ihrer Familie und Gäste als frisch vermähltes Paar.
Die Standesbeamtinnen des Standesamtes Werder (Havel) wünschen Ihnen schon jetzt einen guten Start in Ihre Ehe und mögen alle Ihre Zukunftspläne in Erfüllung gehen.
Trauungsorte der Stadt Werder (Havel)
Sie haben die Möglichkeit, sich in Werder (Havel) an einem der folgenden Orte trauen zu lassen:
- Trauzimmer im Alten Rathaus
- Dorfkirche zu Petzow
- MS „Bismarckhöhe“
Gebühren
EHESCHLIESSUNG IN DEN AMTSRÄUMEN
-während der allgemeinen Öffnungszeiten: je 30,00 Euro
-außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Samstag): je 60,00 Euro
EHESCHLIESSUNG AUSSERHALB DER AMTSRÄUME
-während der Öffnungszeiten: je 90,00 Euro
-außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Samstag): je 120,00 Euro
-Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts: 41,00 Euro
-wenn ausländisches Recht zu beachten ist: zusätzlich je 25,00 Euro
-Erklärungen zur Namensführung der Ehegatten/ Kinder: je 30,00 Euro
Benötigte Dokumente
Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder ob Ihrem Heiratswunsch möglicherweise ein Heiratsverbot entgegensteht. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Um genau zu erfahren, welche Unterlagen erforderlich sind, setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit dem Standesamt in Verbindung.
Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden.
Wenn Sie seit der Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, benötigen Sie grundsätzlich:
FAMILIENSTAND LEDIG
-gültiger Personalausweis oder Reisepass
-aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei dem zuständigen Standesamt für Ihren Geburtsort)
FAMILIENSTAND GESCHIEDEN/ VERWITWET/ LEBENSPARTNERSCHAFT AUFGEHOBEN/ IN EINGETRAGENER LENENSPARTNERSCHAFT
-gültiger Personalausweis oder Reisepass
-aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei dem zuständigen Standesamt für Ihren Geburtsort)
-Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten/ aktuellen Lebenspartnerschaft
-Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungsurteil, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Sterbeurkunde) - wird nicht bei einer Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe benötigt
BEI GEMEINSAMEN KINDERN
-Geburtsurkunde
-Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
-Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden. Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht des Antragstellers berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei Informationserteilung berücksichtigt werden müssen.
Rechtliche Grundlage
-Personenstandsgesetz
-Personenstandsverordnung
-Bürgerliches Gesetzbuch