Verbindliche Bauleitplanung (=Bebauungspläne)
Beschreibung
Zu den üblichen Dienststunden steht es jedem Bürger frei, in die rechtswirksamen Bebauungspläne einzusehen. Eine telefonische Anmeldung wird erbeten.Bei auftretenden Fragen steht das Sachgebiet Bauleitplanung zur Verfügung.
Bürger haben auch die Möglichkeit, schriftliche Anfragen (formlos in Briefform) in Bezug auf Bebauungspläne zu stellen.
Soweit es erforderlich für die städtebauliche Ordnung ist, werden Bebauungspläne erarbeitet oder geändert. Über die jeweils erreichten Arbeitsstände gibt das Sachgebiet Bauleitplanung ebenfalls gern Auskunft.
Das wirksame örtliche Baurecht ist auch im Geoportal einsehbar.