Kurbeitrag
Beschreibung
Die Blütenstadt Werder (Havel) trägt seit 2002 den Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort". Deshalb werden Sie seit dem 1. Mai 2014 bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Gastgeber zur Entrichtung eines Kurbeitrages aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in Werder (Havel) aufgewendeten touristischen Leistungen. Unter anderem sind dies das Organisieren und Ausrichten eines abwechslungsreichen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Pflege der Rad- und Wanderwege und der Grünanlagen und vieles mehr.
Die Höhe der Abgabe ist in der Kurbeitragssatzung der Stadt Werder (Havel) geregelt. In der Blütenstadt erhalten Sie mit Entrichtung des Kurbeitrages die Gästekarte (Kurkarte), die zur Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen in einzelnen touristischen Einrichtungen berechtigen. Alle Einrichtungen, die für Gästekarteninhaber Vergünstigungen gewähren, sind in einem Info-Flyer (Couponheft) benannt, welcher Ihnen durch Ihre Gastgeber zusammen mit der Gästekarte ausgehändigt wird.
Rechtliche Grundlage
-Kurbeitragssatzung