Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Kinder im Krippen- / Kindergartenalter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung von 6 Stunden am Tag. Im Hortalter beträgt der gesetzliche Anspruch 4 Stunden täglich. Sollten in beiden Betreuungsformen höhere Betreuungszeiten erforderlich sein, so müssen die jeweiligen Arbeitszeiten durch den entsprechenden Arbeitgeber bestätigt werden.
Rechtliche Grundlage
-Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg