An- und Abmeldung eines Hortplatzes
Beschreibung
Die Anmeldung für einen Hortplatz erfolgt in der jeweiligen Horteinrichtung. Für jedes Kind muss eine gesonderte Anmeldung ausgefüllt werden. Die Anmeldung Ihres Kindes ist keine Garantie für dessen Aufnahme. Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können unter Umständen nicht bearbeitet werden. Der Antrag (nur das Anmeldeformular) ist in der jeweiligen Horteinrichtung abzugeben.
Die Abmeldung eines Hortplatzes kann in der jeweiligen Einrichtung oder in der Kitaverwaltung in der Stadt Werder (Havel) erfolgen.
Die Anmeldung eines Hortplatzes bei Einrichtungen in freier Trägerschaft erfolgt in der jeweiligen Einrichtung der Träger. Vor Inanspruchnahme eines Hortplatzes bei einer Einrichtung in freier Trägerschaft ist eine Rechtsanspruchsprüfung seitens der Kitaverwaltung der Stadt Werder (Havel) notwendig. Informationen dazu erhalten Sie HIER.
Rechtliche Grundlage
-Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg
-Elternbeitragssatzung der Stadt Werder (Havel)
-Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen der Stadt Werder (Havel)
-Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung i.V.m. verlässlichen Halbtagsgrundschulen