Haushalt der Stadt Werder (Havel)
Beschreibung
Der kommunale Haushalt der Stadt Werder (Havel) erfasst die zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen im Voraus und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben durch die Jahresrechnung.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt durch die Haushaltssatzung über die Haushaltswirtschaft der Stadt. Die beschlossene Haushaltssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung darf erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen. Nach Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung mit Wirkung vom 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft.
Rechtliche Grundlage
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg