Abmeldung bei Wohnungsauszug

Beschreibung

Eine Abmeldung hat bei Wegzug ins Ausland zu erfolgen. Bei Auszug aus einer Nebenwohnung im Inland ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden. Abmelden muss sich außerdem, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Die Abmeldung hat spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Gebühren

gebührenfrei

Benötigte Dokumente

-Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument
-Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers
-neue Wohnanschrift im Ausland

Rechtliche Grundlage

Bundesmeldegesetz