An- und Ummeldung einer Wohnung
Beschreibung
Die An-bzw. Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Dokumente
-Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument, Kinderreisepass
-ggf. Heiratsurkunde
-ggf. Geburtsurkunde der Kinder
-Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
-NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Rechtliche Grundlage
Bundesmeldegesetz