Befreiung von der Ausweispflicht

Beschreibung

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Wenigstens einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:

  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen

Kein gültiges Ausweis-Dokument
Es gibt kein gültiges Ausweisdokument, weil die zum Beispiel die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.

Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie sind deutscher Staatsangehöriger.

Gebühren

gebührenfrei

Benötigte Dokumente

-Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post an die Postadresse des Rathauses möglich); bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“
-Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes.
-Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
-Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
-Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Rechtliche Grundlage

1. Personalausweisgesetz