Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Beschreibung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung über die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich).

Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

Nicht beglaubigt werden u.a.:

  • Personenstandsurkunden können nur in dem zuständigen Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (im Land Brandenburg ist seit dem 1. April 2017 die Landeshauptstadt Potsdam für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig, soweit es sich nicht um Urkunden aus dem Bereich der Justiz handelt)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind (-> zuständiges Konsulat )
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Gebühren

-Beglaubigung von Schriftstücken je Seite: 2,40 Euro
-Beglaubigung einer Unterschrift: 3 Euro

Benötigte Dokumente

-Personalausweis oder Reisepass
-Vorlage des Originals

Rechtliche Grundlage

-Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werder
-Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
-Verwaltungsverfahrensgesetz