Geburt / Geburtsurkunde

Beschreibung

Im Standesamt Werder (Havel) werden Geburten beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Werder (Havel) ereignen.

Nach Beurkundung der Geburt des Kindes sind verschiedene Anträge zu stellen und Behördengänge zu erledigen. Dazu erhält man beim Standesamt alle erforderlichen Geburtsnachweise, also Bescheinigungen für die Krankenkasse, für den Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt (Kindergeld), für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Kinder/ Jugend/ Familie (Elterngeld) und für religiöse Zwecke (Taufe).

Die Anmeldung Ihres Kindes bei der Meldebehörde wird vom Standesamt automatisch vorgenommen. Wenn Sie ein Ausweisdokument für Ihr Kind möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Meldebehörde.

Ausländische Staatsangehörige sollten sich auch mit ihrer Auslandsvertretung in Verbindung setzen, um ihr Kind dort anzumelden.

Anzeige der Geburt

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, mündlich oder schriftlich binnen einer Woche angezeigt werden.

Anzeige durch Personen

Zur Anzeige verpflichtet sind

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt wissentlich unterrichtet ist.

Anzeige durch Einrichtungen

Bei Geburten in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Grundlage ist die schriftliche Geburtsanzeige.

Gebühren

-Geburtsurkunde, Geburtenbescheinigung oder beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters: 10,00 Euro
-jede weitere Urkunde: je 5,00 Euro

Benötigte Dokumente

WENN SIE VERHEIRATET SIND
-Nachweis über die Eheschließung im Original (Ehe-/Heiratsurkunde)
-Nachweis über die Registrierung der Geburt im Original (Geburtsurkunde)
-formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
-Personalausweis oder Reisepass

WENN SIE NICHT VERHEIRATET SIND
-Nachweis über die Registrierung der Geburt im Original (Geburtsurkunde)
-ggf. Nachweis über die Namensführung
-formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
-evtl. vorliegende vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilung oder Namensbestimmung, Zustimmungserklärung der Mutter
-Personalausweis oder Reisepass
-wenn Sie geschieden sind zusätzlich der Nachweis über die Eheschließung und das Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk
-wenn Sie verwitwet sind zusätzlich der Nachweis über die Eheschließung und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

Rechtliche Grundlage

-Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
-Personenstandsgesetz
-Personenstandsverordnung
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
-Bürgerliches Gesetzbuch
-Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
-Staatsangehörigkeitsgesetz