Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung
Privatpersonen (natürliche Personen)
Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) bzw. online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Daher gilt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der Antrag aufnehmenden Behörde.
Juristische Personen
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Juristische Personen und Personenvereinigungen haben auch die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Gebühren
Gewerbezentralregisterauskunft (private und juristische Personen): 13,00 Euro
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Benötigte Dokumente
-Personalausweis oder Reisepass
-Angabe des Verwendungszwecks
FÜR VERTRETER JURISTISCHER PERSONEN
-Nachweis der Vertretungsbefugnis
-Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht
-Firmenanschrift
Rechtliche Grundlage
-Bundeszentralregistergesetz