Jubiläen (Altersjubiläen/ Ehejubiläen)

Beschreibung

Die Bürgermeisterin gratuliert den Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 70. und jeden fünften weiteren Geburtstag, sowie zum 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag. Ist die Gratulation nicht gewünscht, kann die Jubilarin/ der Jubilar im Bürgerservice der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet.

Rechtliche Grundlage

-Bundesmeldegesetz