Auskunft aus dem Melderegister

Beschreibung

Personen und nicht-öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts) können Auskünfte von Personen verlangen, die in Werder (Havel) gemeldet sind oder waren.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist anzugeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • die Tatsache, dass die Person verstorben ist

Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält zusätzlich zu den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat
  • Familienstand
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum, Sterbeort, Staat

Gebühren

-einfache Melderegisterauskunft 10,00 Euro
-erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 Euro

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Bei schriftlichen Anfragen kann per Verrechnungscheck und Vorabüberweisung gezahlt werden. Der Überweisungsbeleg ist der Melderegisteranfrage beizufügen.

Bankverbindung für Vorabüberweisung:
BIC: WELADED1PMB
IBAN: DE50 1605 0000 3528 0875 35
Kreditinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Verwendungszweck: 1222.01/431100

Benötigte Dokumente

-schriftlicher oder persönlicher Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
-bei persönlichem Antrag: Personalausweis oder Reisepass
-bei erweiterter Melderegisterauskunft: Nachweis über das berechtigte Interesse

Rechtliche Grundlage

-Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
-Bundesmeldegesetz
-Bundesdatenschutzgesetz